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AHO Aktuell - 31.01.2002

Stellungnahme der Südfleisch zu den Vorgängen um das Labor Milan


München, 24. Januar 2002.- Im Zusammenhang mit den Vorgängen um das Labor
Milan erklärt die Südfleisch GmbH:


Alles Fleisch, das die Südfleisch verkauft hat, ist von amtlichen Tierärzten
an den Schlachthöfen und damit einer behördlichen Überwachungseinrichtung
auf der Basis einer Fleischuntersuchung für verkehrs- und verzehrsfähig
erklärt worden. BSE-Tests sind Bestandteil dieser Fleischuntersuchung. Dabei
haben die amtlichen Tierärzte auch jeden einzelnen Testbefund überprüft. Die
zuständigen Veterinärbehörden vor Ort haben auf der Grundlage der im
Westheimer Milan-Labor durchgeführten und auch entsprechend abgestempelten
Befunde für jedes Tier einzeln die Verkehrsfähigkeit festgestellt und bisher
nicht widerrufen. Entsprechende Dokumente liegen der Südfleisch vor.
"Südfleisch muß sich auf die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen
verlassen und auch verlassen dürfen." Damit hat alles Fleisch, das die
Südfleisch verkauft hat, allen gesetzlichen Anforderungen des Verbraucher-
schutzes entsprochen. Unabhängig davon hat die Südfleisch in der Zwischenzeit
bereits freiwillig mit betroffenen Kunden Kontakt aufgenommen, um mit ihnen
im Sinne des Verbraucherschutzes oder über das gesetzliche Maß hinausgehender
Qualitätsphilosophien erforderliche Maßnahmen zu besprechen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat nun die Südfleisch aufgefordert, ihre
Kundenliste herauszugeben - aufgrund einer formalen Vorschrift der Fleisch-
hygieneverordnung, wonach die Unternehmen zur Führung von Abnehmerlisten
und zu deren Herausgabe an die Behörden ohne besonderen Grund verpflichtet
sind. Der Verwaltungsgerichtshof sieht in der Begründung seines Beschlusses
keinen begründeten Anlass, dass die "möglicherweise nicht ordnungsgemäß auf
BSE getesteten Fleischpartien ... nicht zum Verzehr geeignet und ob sie ...
nach ihrer Beschaffenheit in ihrer Brauchbarkeit und ihrem Verkehrswert
gemindert sind."

Schon jetzt ist Südfleisch durch die freiwilligen Maßnahmen ein Schaden in
zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Die Südfleisch lässt deshalb bereits
eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Freistaat Bayern anwaltlich
prüfen.



Chronologie der Entwicklung im Fall es BSE-Labors Westheim:

1. Die Südfleisch GmbH hat die in ihren Schlachtbetrieben anfallenden BSE-Tests
seit Dezember 2000 im Rahmen eines vertraglich geregelten Auftragsverhältnisses
vom dafür behördlich zugelassenen Fachlabor Milan GmbH & Co. in Passau
durchführen lassen. Dabei gab es bisher weder seitens des Auftraggebers
Südfleisch noch seitens der überwachenden Behörden Beanstandungen, die dieses
Auftragsverhältnis hätten in Frage stellen müssen.

2. Angesichts gewachsenen Bedarfs an BSE-Schnelltests errichtete die Milan
GmbH & Co. im mittelfränkischen Westheim einen Zweigbetrieb, der im Juli
2001 die Arbeit aufnahm.

3. Im Zuge des Auftragsverhältnisses zwischen Südfleisch und Milan wurden
die in nordbayerischen Südfleisch-Betrieben anfallenden BSE-Tests ab dem
Sommer 2001 in Westheim durchgeführt.

4. Die den amtlichen Veterinären vorliegenden Befunde über die BSE-Tests ließen
von Anfang an eindeutig die Testdurchführung im Labor Westheim erkennen.

5. Im Dezember 2001 stellten die zuständigen Behörden die Zulässigkeit dieser
Analysetätigkeit des Labors in Westheim aus formalen Gründen in Frage. Das
Labor stellte darauf hin am 14. Dezember 2001 seine Tätigkeit ein. Diese
formalen Beanstandungen der Behörden gegenüber dem Labor Westheim sind
juristisch noch umstritten.

6. Die ordnungsgemäße Durchführung der BSE-Tests und damit auch die
Verkehrsfähigkeit des betroffenen Fleisches wurden von den Behörden bis zum
10. Januar 2002 zu keinem Zeitpunkt in Zweifel gezogen. Das Fleisch der dort
getesteten Tiere wurde von den amtlichen Tierärzten vor dem Hintergrund ihres
Wissens um den formalen Fehler zum menschlichen Verzehr frei gegeben und
bereits früher frei gegebene Ware im Verkehr belassen.

7. Am 10. Januar 2002, als das zur Debatte stehende Fleisch weitestgehend
bereits verzehrt war, stellte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit,
Ernährung und Verbraucherschutz die Ordnungsmäßigkeit der Test-Durchführung
in Frage. Erst zu diesem Zeitpunkt signalisierten die Behörden damit eine
Unsicherheit für den Verbraucher, die für die Südfleisch GmbH, die Großkunde
des Labors Milan ist, Anlaß zu sofortigem Handeln war. Noch vorhandenes
Fleisch von Tieren, die in Westheim auf BSE getestet worden waren, wurde
unternehmensintern sicher gestellt und für den Verkauf gesperrt.
 



 

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