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AHO Aktuell - 30.01.2002

Hessische Bundesratsinitiative "Schächten so schonend wie möglich"


Wiesbaden. Hessen hat gemeinsam mit Bayern eine Bundesratsinitiative für
eine bundeseinheitliche Umsetzungsregelung zum Schächten gestartet, die
Sozialministerin Silke Lautenschläger am kommenden Freitag (1. Februar 2002)
in der Länderkammer einbringen wird. "Damit der Tierschutz soweit wie
möglich gewahrt wird, muss der Bundesgesetzgeber rasche Konsequenzen aus
dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. Januar 2002 ziehen, das unter
bestimmten Voraussetzungen eine Lockerung des Schächtverbots ermöglicht.
Durch Rechtsverordnung sind die Voraussetzungen zu regeln, unter denen
geschächtet werden darf. Es muss sichergestellt werden, dass der
Schächtvorgang so schonend wie möglich abläuft", forderte die Ministerin.

Hierfür sei eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich. "Hessen beantragt,
dass die Bundesregierung unverzüglich ihrer Verantwortung nachkommt und von
der ihr zustehenden Ermächtigung im Tierschutzgesetz unverzüglich Gebrauch
macht, durch Rechtsverordnung das ‚Wie' des Schächtens festzulegen",
erklärte Silke Lautenschläger. Insbesondere müssten Regelungen für die
Sachkunde und Eignung der schächtenden Personen getroffen werden.
Festzuschreiben sei auch eine den Tierschutzgrundsätzen entsprechende
Ruhigstellung bzw. Fixierung der Tiere, die Verwendung geeigneter
Gerätschaften sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Schächtschnitts.
 



 

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