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AHO Aktuell - 30.01.2002

BSE-Tests in nicht zugelassenem Labor


(aho) - Nach Auswertung der Unterlagen des Labors MILAN anhand neuen
Datenmaterials, das die Staatsanwaltschaft sichergestellt hatte, können Zweifel
an der ordnungsgemäßen Durchführung von BSE-Tests auf nunmehr 46 Fälle
eingegrenzt werden. In diesen 46 Fällen hat das Bayerische Verbraucher-
schutzministerium festgestellt, dass das Fleisch der betroffenen Tiere
endgültig nicht in Verkehr gebracht werden darf. Die zuständigen Behörden
werden dies anhand der seit 26. Januar 2002 vorliegenden Listen der Abnehmer
des Fleisches überwachen.

Bei den übrigen über 39.000 in Westheim getesteten Tieren konnten nach
Auswertung der Unterlagen aus Westheim, dem Abgleich mit den von der
Staatsanwaltschaft sichergestellten Daten aus Passau und weiteren
Ermittlungen die vorhandenen Zweifel an einem sachgerechten Testbetrieb
ausgeräumt werden. Damit bleibt zwar auch insoweit der Vorwurf eines nicht
zugelassenen Testbetriebes in Westheim; der Verdacht auf mögliche fachliche
Fehler dieses Labors auch bei diesen Tests hat sich aber nicht erhärtet.
Damit kann das vorsorglich erlassene Verbot, auch dieses Fleisch in Verkehr
zu bringen, aufgehoben werden.

Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner betonte, dass durch die Vorgänge
in Westheim die Sicherheit bayerischen Rindfleisches nicht in Frage gestellt
worden sei. Sinner: "Wir haben in Bayern aus gutem Grund ein mehrstufiges
Sicherheitssystem, von dem die BSE-Schnelltests nur ein Teil sind. Weitere
Sicherheitsvorkehrungen sind eine Beschau am lebenden Tier vor der
Schlachtung, die konsequente Entfernung der Risikomaterialien sowie
verbesserte Schlachttechniken, mit denen verhindert wird, dass bei der
Zerteilung des Schlachtkörpers Risikomaterial auf das Fleisch gelangen kann.
Das macht deutlich, dass die Verbrauchersicherheit auch dann gewährleistet
ist, wenn, wie im Fall MILAN/Westheim, ein Teil des Sicherheitssystems
Defizite aufweist."

News 25 - 30.01.2002
 



 

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