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AHO Aktuell - 30.01.2002

Müller: Hohe Transparenz durch Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung

Zweite Runde im Diskurs zur Grünen Gentechnik


Bonn (bmvel) - "Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch
veränderten Lebens- und Futtermitteln sind wichtige Voraussetzungen, um den
Verbraucherinnen und Verbrauchern Wahlfreiheit zu verschaffen", erklärte
Alexander Müller, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, heute in
Berlin bei der zweiten Veranstaltung des Diskurses zur Grünen Gentechnik.
"Ich bin davon überzeugt, dass dieser Diskurs und speziell unser heutiges
Treffen einen wertvollen Beitrag dazu leisten werden, wirkungsvolle
Regelungen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen einzuleiten."

"Um dem Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf umfassende Information
gerecht zu werden, brauchen wir ein verlässliches und sehr effektives
Rückverfolgbarkeitssystem", so Müller weiter. Dieses System müsse folgende
Kriterien erfüllen:

· Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher,
· zuverlässig und gleichzeitig für alle Beteiligten praktikabel,
· bezahlbar auch für klein- und mittelständische Betriebe,
· durch die Überwachung kontrollierbar,
· in Europa einheitlich,
· größtmögliche Sicherheit, Transparenz und Effektivität,
· vereinbar mit Biosafety-Protokoll und WTO-Bestimmungen.

Die Europäische Kommission habe entsprechende Verordnungsvorschläge vorgelegt,
erklärte Müller. Zur Einschätzung dieser Vorschläge sei die Einbeziehung aller
betroffenen Kreise notwendig. Dazu solle auch die heutige Anhörung dienen, so
Müller.

An der Anhörung nahmen rund 50 Vertreterinnen und Vertreter von Verbraucher-,
Wirtschafts- und Umweltverbänden, Kirchen und Behörden teil.


Mitteilung für die Presse
Nr. 25 vom 29. Januar 2002
 



 

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