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AHO Aktuell - 30.01.2002

Vermittlungsausschuss schlägt Änderung des Tierseuchenrechts vor


Berlin (aho) - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am
Abend des 29.01.2002 einen Kompromissvorschlag zum Gesetz zur Änderung des
Fleischhygienegesetzes, des Geflügelfleischhygienegesetzes und des Tier-
seuchengesetzes unterbreitet. Danach soll das Tierseuchengesetz dahingehend
ergänzt werden, dass der Entschädigungsanspruch für Tierverluste zukünftig
auch bei schuldhaftem Nichtbefolgen von unmittelbar geltenden Rechtsakten
der Europäischen Gemeinschaft entfällt. Soweit ein solcher Rechtsakt nicht
entgegensteht oder seine Durchführung es erfordert, sollen die im Tier-
seuchengesetz geregelten Entschädigungen für Tierverluste auf Grund einer
Vorschrift eines solchen Rechtsaktes entsprechend gelten.

Der Bundesrat hatte die Anrufung des Vermittlungsausschusses damit begründet,
dass die gegenwärtig geltenden Entschädigungsregelungen im Tierseuchengesetz
keine ausreichende Rechtsgrundlage darstellen, um bis zum Erlass ent-
sprechender EG-Durchführungsbestimmungen die Entschädigungen für Tierverluste
auf Grund unmittelbar geltender Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen
Gemeinschaft zumindest bundeseinheitlich zu regeln.

5/2002 ... 29. Januar 2002
 



 

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