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AHO Aktuell - 29.01.2002

Startschuss für die Volksinitiative "Für einen zeitgemässen Tierschutz"


Bern (STS) - Als Zumutung für jeden Tierfreund bezeichnete der Schweizer
Tierschutz STS an seiner heutigen Pressekonferenz in Bern den Vorschlag des
Bundesrates für das neue Tierschutzgesetz. Besonders gravierend sind die
geplante Zulassung der Schlachtung ohne Betäubung (Schächten), die ersatzlose
Streichung verbotener Handlungen und die vielen "Kann-Formulierungen". Mit
einer Volksinitiative will der STS der Bevölkerung deshalb die Möglichkeit
geben, ihre Tierschutzanliegen anzumelden und durchzusetzen.

Als Farce bezeichnete Heinz Lienhard, Präsident des Schweizer Tierschutz STS,
an der heutigen Pressekonferenz den Gesetzesentwurf des Bundesrates. Er
bedauerte, dass die aktuelle Gesetzesrevision nicht dazu genutzt wurde, die
Vorschriften für Heimtiere, Nutztiere und Wildtiere sowie dem Tierversuch
mutig und zukunftsgerichtet dem aktuellen Kenntnisstand anzupassen. Wenn nach
dem Willen des Bundesrates das 25 Jahre alte Gesetz nicht gemäss den zwischen-
zeitlich gewonnenen Erkenntnissen und mit einer Erhöhung des Schutzniveaus
der Tiere angepasst werden dürfe, so frage er sich ernsthaft, weshalb dann
überhaupt eine Gesetzesrevision durchgeführt werden soll. Der Schweizer
Tierschutz STS hat in der Folge beschlossen, die Volksinitiative für einen
zeitgemässen Tierschutz zu lancieren, damit die Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger entscheiden können, ob sie ein "Pseudogesetz" oder ein griffiges,
modernes Tierschutzgesetz wollen, das diesen Namen verdient.

Die Volksinitiative "für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz-JA!)"
will die wichtigsten Eckpfeiler für das neue Tierschutzgesetz in der
Bundesverfassung verankern. Mit diesen verfassungsmässigen Prinzipien
ist sichergestellt, dass künftige Tierschutzvorschriften dem Tierwohl
effektiv Rechnung tragen und zentrale Anliegen berücksichtigt werden,
für die der STS seit Jahren kämpft. Der Vorschlag bringe allen Tieren
weitreichende Verbesserungen, erklärte Hansueli Huber, Dr. ing.agr.,
Geschäftsführer STS, er schränke Tiertransporte ein, schreibe ein wirkungs-
volles Betäuben aller Tiere vor dem Schlachten vor, verbiete Extremzuchten,
fördere Alternativen zum Tierversuch und schaffe Instrumente für einen
konsequenten und einheitlichen Vollzug der Tierschutzbestimmungen in der
ganzen Schweiz.

Das revidierte Tierschutzgesetz sehe keinerlei Rechtsinstrumente vor, um
dem Vollzugsdefizit im Tierschutz entgegenzuwirken, erläuterte Dr. iur.
Birgitta Rebsamen, Vizepräsidentin des STS. In der Vorlage des Bundesrates
sollen Tiere als Opfer von Tierquälereien oder anderen Verstössen weiterhin
völlig rechtlos darstehen. In seiner Initiative schreibt der Schweizer
Tierschutz STS deshalb vor, kantonale Fachstellen für Tierschutz und, wie
im Kanton Zürich seit Jahren bewährt, kantonale Tierschutzanwälte
einzuführen, die als rechtliche Vertreter des misshandelten Tieres im
Strafverfahren auftreten können.

Im Gegensatz zu heute erlaubten Betäubungsmethoden wie Bolzenschuss oder
Elektrobetäubung verlangt das Schächten eine Fixation des Tieres mit
gestrecktem Kopf. Dazu werden die Tiere entweder gefesselt und an den
Beinen hochgezogen, mit der sogenannten Weinberg-Trommel auf den Rücken
gekippt oder stehend am Kopf fixiert, was teilweise zu heftigen Abwehr-
bewegungen der Tiere führt, sie stresst und in Angst versetzt. Prof.
Dr. Urs Schatzmann, Abteilung für Anästhesiologie, Tierspital Bern,
hielt an der Pressekonferenz fest, aufgrund klinischer Erfahrung bestehe
kein Zweifel, dass die Durchtrennung des Halses zu erheblichem hochgradigem
Schmerz führe, auch wenn dazu ein scharfes Messer verwendet werde. Zwischen
dem Schächtschnitt und der sicheren Empfindungslosigkeit verstreichen laut
Urs Schatzmann beim Schaf bis zu 14 und beim Rind bis zu 32 Sekunden.
Demgegenüber führe die korrekte Bolzenschuss- oder Elektrobetäubung beim
Wiederkäuer zum sofortigen Bewusstseinsverlust. Die Möglichkeit der
Gesetzesinitiative existiert in der Schweiz nicht. Ein Referendum würde
im Erfolgsfall das bestehende Gesetz bestätigen, dessen Revisionsbe-
dürftigkeit ausgewiesen ist. Somit bleibt dem Schweizer Tierschutz STS
nur das Mittel der Verfassungsinitiative, um seine Anliegen durchzusetzen.
Das Institut IPSO-Sozialforschung führte im November 2001 im Auftrag des
STS bei 1'000 Personen (920 Stimmberechtigte) in allen Sprachregionen der
Schweiz eine Umfrage zur Revision des Tierschutzgesetzes durch. 71% der
Befragten wünschten, dass die Tiere durch das neue Gesetz mehr geschützt
werden als bisher. 75,8% sprachen sich gegen eine Zulassung des Schächtens
aus. STS-Präsident Heinz Lienhard zeigte sich an der Pressekonferenz
denn auch überzeugt, dass die Anliegen der Initiative auf grosse Sympathie
und Unterstützung der Stimmbürgerinnen und -bürger stossen werden.

Pressestelle Schweizer Tierschutz STS, 079-209 72 52
Basel, 29. Januar 2002
 



 

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