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AHO Aktuell - 29.01.2002

EU schlägt Haftung für Umweltschäden vor


(ZDS) - Die EU-Kommission will Landwirte und andere Unternehmer in der
Europäischen Union in unbegrenzter Höhe für Umweltschäden haftbar machen.
In einem vergangene Woche veröffentlichten Richtlinienentwurf schlägt
die Kommission vor, Be-triebe unabhängig von einem Verschulden für die
Verschmutzung von Wasserressourcen und des Bodens sowie für den Verlust
der biologischen Vielfalt zur Rechenschaft zu ziehen, falls die Schäden
durch "gefährliche Tätigkeiten" verursacht wurden. Als riskant wertet
die Kommission unter anderem den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und
die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Ist
Fahrlässigkeit im Spiel, sollen Landwirte auch bei "ungefährlichen
Tätigkeiten" für die Beeinträchtigung der Artenvielfalt haften. Diffuse
Verschmutzungen, wie beispielsweise Nitratauswaschungen in der
Landwirtschaft oder die Luftverschmutzung durch den Straßenverkehr,
sollen von der Haftungspflicht ausgenommen werden. (age/DBV)
 



 

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