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AHO Aktuell - 28.01.2002

Shrimps - News: Chloramphenicol in Futtermitteln nicht nachweisbar


Hannover (aho) - Zu dem aktuellen "Ermittlungsstand" in Sachen Fischmehl
steht nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Hannover fest, dass
über neun Mischfutter-Hersteller bzw. Händler 13 landwirtschaftliche
Betriebe beliefert worden sind. In diesen Betrieben werden Schweine,
Mastgeflügel bzw. Legehennen gehalten. Verfügt wurde gegenüber diesen
Betrieben, dass Tiere vorläufig nur mit Zustimmung der Überwachungsbehörde
abgegeben werden dürfen. Rückstandsuntersuchungen werden bei den lebenden
Tieren während der Mastphase bzw. mit der Anmeldung einer Schlachtabsicht
durchgeführt.

Die bereits vorliegende Anzahl von Untersuchungsergebnissen von Fischmehl,
Fischöl und Mischfutter hat sich auf 54 erhöht. Das durch die von den
Niederlanden bestätigte Untermischung von 27 t "CAP-Shrimps" vorauszusetzende
CAP konnte aufgrund des "Verdünnungseffektes" bislang in keiner Probe
nachgewiesen werden.
 



 

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