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AHO Aktuell - 28.01.2002
RP - Tübingen: Arzneimittelrechtliche Verstöße werden verfolgt
Tübingen (aho) - Vor einem Jahr war beim Regierungspräsidium Tübingen die
Task Force "Ernährungssicherheit" eingerichtet worden. Ein Schwerpunkt der
Arbeit dieser Stabsstelle liegt in der Überwachung der Anwendung von
Tierarzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren. Hierzu werden von
den Fachleuten der Task Force Kontrollen in tierärztlichen Hausapotheken
und gemeinsam mit den unteren Verwaltungsbehörden auch in landwirt-
schaftlichen Betrieben durchgeführt.
Durch vernetzte Kontrollen auf allen Ebenen des Tierarzneimittelverkehrs
vom Hersteller bis zum Verbraucher soll vor allem dem Arzneimittelmissbrauch
entgegengewirkt werden. So erfolgten durch die sechs Tierärzte und zwei
Pharmazeuten der Task Force seit September 2001 nahezu 200 Kontrollen bei
Tierärzten, Landwirten und öffentlichen Apotheken.
So habe, wie Regierungspräsident Hubert Wicker Wicker in einer Presse-
erklärung als Beispiel erläuterte, die Task Force "Ernährungssicherheit" in
diesen Tagen in sechs Schweinehaltungsbetrieben in den Regierungsbezirken
Stuttgart und Tübingen im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und
Ländlichen Raum arzneimittelrechtliche Kontrollen durchgeführt, bei denen
unter anderem Verstöße gegen vorgeschriebene Aufzeichnungspflichten und
eine unzulässige Vergabepraxis durch Tierärzte festgestellt wurden.
Entscheidende Hinweise auf die Verstöße gegen arzneimittelrechtliche
Bestimmungen erbrachten Untersuchungsergebnisse von routinemäßigen
HQZ-Systemkontrollen bei Schlachtschweinen. Die weiteren Kontrollen
erfolgten gemeinsam durch die Task Force mit den zuständigen
Veterinärämtern bei den Landratsämtern.
Die exakte Dokumentation des Einsatzes von Tierarzneimitteln beispielsweise
von Antibiotika bei Atemwegserkrankungen ist Voraussetzung, um deren
ordnungsgemäße Anwendung und die Einhaltung der damit verbundenen
vorgeschriebenen Wartezeiten vor einer Schlachtung überprüfen zu können.
Seit September 2001 gelten in diesem Bereich verschärfte rechtliche
Vorgaben und Aufzeichnungspflichten für Tierarzt und Landwirt, mit dem
Ziel, den Arzneimitteleinsatz bei Nutztieren transparenter zu machen.
Darüber hinaus wurden in den Kontrollen auch konkrete Hinweise auf eine
unzulässige Abgabe von Arzneimitteln von Tierärzten auf Vorrat und ohne
angemessene tierärztliche Betreuung gefunden. Die betroffenen Landwirte
und Tierärzte müssen mit Bußgeldern rechnen. Außerdem werden auch straf-
rechtliche Konsequenzen geprüft. Durch weitere Kontrollen in landwirt-
schaftlichen Betrieben sowie bei Tierärzten und durch zusätzliche
Probenuntersuchungen bei Schlachttieren soll der Umfang der Verstöße
weiter abgeklärt werden. Unabhängig davon hat das Ministerium für
Ernährung und Ländlichen Raum bereits jetzt die betroffenen Betriebe
von der Nutzung des Herkunfts- und Qualitätszeichens (HQZ)
ausgeschlossen.
AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de