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AHO Aktuell - 26.01.2002

"Mit Maximalforderungen leistet man keinen Beitrag zum Tierschutz"


Schwerin (aho) - "Maximalforderungen sind keine geeigneten Mittel, um in
Deutschland und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern einen konstruktiven
Beitrag zur Verbesserung der Artgerechtheit von konventionellen Schweine-
haltungssystemen zu leisten, da nicht für einen Teilmarkt, sondern für
den durch harte Wettbewerbsbedingungen bestimmten, dominierenden konven-
tionellen Schweinefleischmarkt produziert werden muss", macht Landwirt-
schaftsminister Dr. Till Backhaus seine Haltung in der gegenwärtigen
Diskussion zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung deutlich.

Die novellierte Tierschutz- / Schweinehaltungsrichtlinie der Europäischen
Gemeinschaft muss zum 1. Januar 2003 in allen EU-Mitgliedstaaten in
nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wird dies im Rahmen
einer Änderungsverordnung der am 1. November 2001 in Kraft getretenen
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geschehen. Derzeitig wird auf
Bundesebene ein entsprechender Entwurf durch das Bundesverbraucher-
schutzministerium erarbeitet.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) lässt derzeitig in seinem
Haus die Position des Landes zu diesem Rechtsetzungsvorhaben erarbeiten.
Zur Vorbereitung der Position Mecklenburg-Vorpommerns hat gestern im
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei ein
Fachgespräch mit interessierten Tierschutz- und Umweltschutzverbänden,
der beteiligten Wirtschaft sowie Wissenschaft stattgefunden. Dabei
legten die Vertreter des Landwirtschaftsministeriums dar, dass aus Sicht
des Landes mit der novellierten europäischen Richtlinie grundsätzlich
die Voraussetzungen für eine artgerechte Schweinehaltung gegeben sind.
Korrektur- bzw. Ergänzungsbedarf besteht in einzelnen Parametern, wie
zum Beispiel dem Flächenangebot je Tier und der Boden- /Liegeflächen-
gestaltung. Ergebnis des Gespräches war u. a. auch, dass nicht die
Ausgestaltung einzelner Parameter entscheidend sei, sondern die
Abstimmung der verschiedenen Faktoren, um die Haltungsbedingungen der
Tiere zu optimieren. Beispielsweise ist nicht die Frage Teil- oder
Vollspalten entscheidend, sondern vielmehr die Ausgestaltung und Qualität
der Verarbeitung der Spalten, sowie die Abstimmung mit den übrigen
Haltungsbedingungen der Tiere.

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus appelliert an die beteiligten
Interessenverbände, insbesondere aus dem Bereich Tier- und Umweltschutz,
nicht die geltenden Kriterien der ökologischen Schweinehaltung als
Mindestkriterien für eine konventionelle Schweinehaltung zu fordern,
sondern konstruktiv an einer Modifizierung der konventionellen
Haltungsbedingungen mit zu arbeiten, die die Artgerechtigkeit
gegenüber den heute üblichen Verfahren verbessert.

In der Verordnung werden Mindestanforderungen beschrieben, die für
jeden Schweinhalter gelten. Darüber hinaus wird das Ministerium sehr
wohl jene Betriebe unterstützen, beispielsweise über eine verstärkte
Beratung, die sich anderen Haltungsformen verschrieben
haben.

"Ich verschließe mich nicht vor den Argumenten der Umwelt- und
Tierschützer, man kann über alles reden. Aber man darf dabei eines
nicht vergessen. Der Preis für Schweinefleisch wird am Markt bestimmt.
Wenn wir einseitig verschärfte Bedingungen fordern, schaffen wir
Wettbewerbsnachteile für unsere Produzenten. Dann bleibt nur die
Alternative, stark zu subventionieren oder den Mehrpreis auf die
Verbraucher umzulegen. Diese sind dazu derzeit nicht bereit, sondern
kaufen äußerst preisbewusst ein. Wer in Mecklenburg-Vorpommern
ehrlich darum bemüht ist, Arbeitsplätze zu sichern und neu zu
chaffen, der darf der Veredlungsproduktion mit Maximalforderungen
nicht das Wasser abgraben", so der Minister.
 



 

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