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AHO Aktuell - 25.01.2002

BSE-Experten der EU halten Kohortenschlachtung weiter für notwendig


Bonn (bmvel) - Der wissenschaftliche Lenkungsausschuss der EU-Kommission hält
es weiterhin für notwendig, im BSE-Fall weiterhin die gesamte Kohorte zu töten.
Das bedeutet: Nach wie vor gilt die BSE-Vorsorgeverordnung. Sie ermächtigt die
zuständigen Behörden in den Ländern, Ausnahmen von der Bestandstötung zuzu-
lassen. Die zuständige Behörde kann die Kohortentötung veranlassen, soweit
Belange der Vorsorge für die menschliche oder tierische Gesundheit dem nicht
entgegenstehen. Dann werden nur noch die Rinder getötet, die in dem Jahr vor
und nach der Geburt des kranken Rindes in dem Bestand geboren wurden, in dem
auch das kranke Tier geboren wurde (Geburtskohorte) oder die im ersten Lebens-
jahr zu irgendeinem Zeitpunkt gemeinsam mit einem kranken Rind aufgezogen
wurden und möglicherweise das gleiche Futter zu sich genommen haben, das auch
das kranke Tier in seinem ersten Lebensjahr bekommen hat (Fütterungskohorte),
sowie die Nachkommen - inklusive Eizellen und Embryonen - der erkrankten
weiblichen Rinder.

Die Bundesregierung hatte die EU-Kommission gebeten zu prüfen, ob die
zuständigen Behörden ermächtigt werden könnten, in bestimmten Fällen von
der Tötung der Fütterungskohorte abzusehen und nur noch die Geburtskohorte
töten zu lassen. Dies halten die Wissenschaftler des Wissenschaftlichen
Lenkungsausschusses für verfrüht.
 



 

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