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AHO Aktuell - 24.01.2002

Pressemitteilung des Islamrats: Nicht mit zweierlei Maß messen


Bonn - Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland wehrt sich mit aller
Entschiedenheit gegen den vom Deutschen Tierschutzbund und dem Bundesverband
der Tierversuchsgegner erhobenen Vorwurf, das islamische Schlachten und somit
die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
verleihen der Tierquälerei in Deutschland ab sofort den Status "uneinge-
schränkter Legalität".

Die von den Tierschützern als Konsequenz aus dem höchstrichterlichen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe geforderte Verfassungsänderung mit dem
Ziel, das islamische Schlachten - und somit die höchstrichterliche Entscheidung
- durch die Hintertüre wieder zu entkräften, ist bei genauer Betrachtung un-
reflektiert und doppelzüngig.

Zur Sache: Mit dem jüngsten Verfassungsgerichtsurteil dürfen muslimische
Metzger in Deutschland nach jahrelangem Bemühen um juristische Klärung nun
wieder gemäß den islamischen Richtlinien schlachten, zumindest in dem Umfange,
in dem die im Urteil vorgesehenen Ausnahmegenehmigungen an zertifizierte
islamische Metzger vergeben werden. Derzeit bemühen sich die beiden großen
Dachverbände der Muslime Richtlinien für die Ausbildung muslimischer Metzger
zu erarbeiten sowie Abstimmungen zu treffen, wie die islamischen Regeln
eingehalten werden können und wie sich die veterinärmedizinische Überwachung
in der Praxis umsetzen läßt.

Gemäß den Vorschriften des Islam darf einem Tier beim Schlachten kein Schmerz
zugefügt werden. Allein das islamische Schlachten, bei dem dem Tier mit einem
einzigen sauberen Schnitt beide Hauptschlagadern sowie Speise- und Luftröhre
gleichzeitig durchtrennt werden, garantiert diese für das Tier humanste Form
der Tötung. Dieser Argumentation ist das Verfassungsgericht in einer
entsprechenden veterinärmedizinischen Expertise deutscher Tierärzte gefolgt.

Den "Tierschützern" bleibt nur die Frage zu stellen: Wie verhält es sich denn
tatsächlich mit der bisher in Deutschland praktizierten Form des Tierschutzes?
Wo bleibt der Aufschrei der Tierschützer angesichts der nicht artgerechten
Haltung und Fütterung von Wiederkäuern, also Pflanzenfressern, mit dem
zermahlenen Kadavermehl ihrer Artgenossen? Wie viele Nutztiere fristen ihr
Dasein in einer auf Profit ausgerichteten Massentierhaltung? Tiertransporte
in Deutschland, Exotenhaltung u.v.m. sind doch statt dessen die von uns allen
nur verdrängte Realität. Es mutet daher wie ein Hohn an, das islamische
Schlachten, zumal noch unter veterinärärztlicher Aufsicht und nicht in
unkontrollierten Privatschlachtungen, als Tierquälerei zu brandmarken und
gleichzeitig auf dem anderen Auge blind zu sein.

Hasan Özdogan
Ratsvorsitzender
Bonn, 22.01.2002
 



 

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