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AHO Aktuell - 24.01.2002

WLA veröffentlicht neue Stellungnahmen zum Thema BSE


Brüssel - Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA), der die Europäische
Kommission zu Transmissiblen/Bovinen Spongiformen Enzephalopathien (TSE/BSE)
und anderen multidisziplinären Fragen berät, hat heute eine Reihe von
Stellungnahmen zu Fragen im Zusammenhang mit BSE veröffentlicht. Dabei geht
es um das Keulen (die Vernichtung von Tieren im Zusammenhang mit einem
TSE-Fall), die Risiken durch Bolzenschussbetäubung bei der Schlachtung sowie
um aktuelle Informationen zur Sicherheit tierischen Materials aus Rinder-,
Schaf- und Ziegenköpfen. Der Ausschuss aktualisierte auch sein Verfahren
zur Bewertung des geografischen BSE-Risikos im Licht der jüngsten Ent-
wicklungen und stufte Finnland, Österreich und Slowenien in die Risikostufe
III ein.

Der WLA war um eine Stellungnahme zu der Frage gebeten worden, ob bestimmte
Maßnahmen im Vereinigten Königreich und in Deutschland als gleichwertig
anzusehen sind mit der sogenannten Kohorten-Keulen (der Vernichtung aller
Tiere im gleichen Alter aus derselben Herde), die das EU-Recht vorschreibt.
Die Wissenschaftler kamen zu dem Schluss, die BSE-Bekämpfungsmaßnahmen im
VK bieten eine mit der Kohorten-Keulung gleichwertige Sicherheit, sofern
sie konsequent angewendet werden. Dies ergibt sich durch die Kombination
aus der Regelung zur Tötung von über dreißig Monate alten Rindern, dem
Verfütterungsverbot und der Beseitigung von spezifiziertem Risikomaterial
(SRM) aus der Lebensmittelkette.

Kritischer äußerten sich die Wissenschaftler zum deutschen Antrag auf eine
Ausnahme von der Keulungsregelung gemäß der TSE-Verordnung (Geburts- und
Aufzuchtkohorte sind zu keulen). Deutschland hatte beantragt, auf Einzel-
fallbasis entscheiden zu können, wodurch es in bestimmten Fällen möglich
wäre, nur die Geburtskohorte zu keulen. Die Wissenschaftler sind jedoch
der Ansicht, die Keulung der gesamten Kohorte bringe zusätzliche Sicherheit
für den Verbraucher, und empfehlen die Beibehaltung der Regelung.

Der WLA legte eine neue Stellungnahme zum Risiko aufgrund der Bolzenschuss-
betäubung in Schlachthäusern vor. Die Bolzenschussbetäubung kann je nach
Methode Hirnmaterial in den Blutkreislauf befördern. Die vorliegenden
Hinweise sind jedoch noch unzureichend und nicht immer eindeutig, daher
sind noch mehr Daten erforderlich.

Der WLA aktualisierte seinen Standpunkt zur Sicherheit von Material aus
dem Tierkopf. Er bekräftigt seinen Standpunkt, Backenfleisch von Rindern
könne gefahrlos verwendet werden, Hirn, Augen usw. müssten jedoch aus
der Lebensmittelkette entfernt werden. Diese Stellungnahme wurde bereits
in die Vorschriften zur Entfernung von SRM einbezogen.
Die Köpfe von Schafen und Ziegen aller Altersstufen müssten vollständig
aus der Lebensmittelkette entfernt werden, sollte das Vorhandensein von
BSE bei Kleinwiederkäuern an Wahrscheinlichkeit gewinnen. Bislang ist
dies noch nicht der Fall.

Der Ausschuss aktualisierte auch sein Verfahren zur Bewertung des
geografischen BSE-Risikos. Er entschied, dass derzeit das Vorhandensein
anderer TSE einschließlich der Traberkrankheit in einem Land nicht dessen
GBR-Bewertung beeinflussen dürfe. Importe von Rindern aus Ländern mit
Ausnahme des VK, in denen ein BSE-Risiko jetzt angenommen oder bestätigt
ist, haben Einfluss auf die GBR-Bewertung im Zielland und machen eine
Überprüfung dieser Bewertung erforderlich, sobald diese Einfuhren das
Niveau des importierten Risikos verändern können.

Angesichts der Bestätigung von BSE-Fällen durch positive Testergebnisse
stufen die Wissenschaftler nunmehr Österreich, Finnland und Slowenien
in die Risikostufe III ein (manifestes geringes BSE-Risiko) und schlagen
dieselbe Einstufung für Japan und Griechenland vor. Vorliegende
GBR-Berichte werden entsprechend überarbeitet, die GBR-Berichte für
Griechenland und Japan sind in Arbeit.
 



 

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