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AHO Aktuell - 23.01.2002

Nachweis von Chloramphenicol bei einem Kalb aus Niedersachsen


Hannover (aho) - Aufgrund einer gestern erfolgten telefonischen Information
aus dem niederländischen Landwirtschaftsministerium wurde noch gestern Abend
einem niedersächsischen Kälbermastbestand wegen des Verdachts illegaler
Arzneimittelanwendung die Abgabe von Schlachtkälbern bis auf weiteres
vorsorglich untersagt, teilt Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe
Bartels mit.

In diesem Bestand, der aufgrund enger Geschäftsverbindungen mit den
Niederlanden einem niederländischen Eigenkontrollsystem angeschlossen
ist, waren am 27.11.2001 im Rahmen einer Bestandskontrolle durch ein
niederländisches Kontrollunternehmen 7 Urin- und 3 Futtermittelproben
entnommen worden.

Am 21.01.2002 wurde den niederländischen Behörden ein Laborbefund vom
18.01.2002 übermittelt, der den Nachweis einer Spur von Chloramphenicol
(CAP) im Urin eines Kalbes auswies. Eine ebenfalls im November vorge-
nommene Kontrolle des Bestandes durch ein deutsches Kontrollunternehmen
erbrachte keine positiven Untersuchungsergebnisse. Der Bestand umfasste
zum Zeitpunkt der Probenahme im November 303 Kälber, die in der Zeit
vom 10. bis 17. Dezember zum Teil in einem niederländischen und zum
Teil in einem deutschen Schlachtbetrieb geschlachtet worden sind.

Nach den hiesigen Ermittlungen ist das positiv getestete Tier am
10.12.2001 ausgeführt und mit hoher Wahrscheinlichkeit am gleichen
Tage in den Niederlanden geschlachtet worden.

Die Überprüfung des Bestandes durch das Veterinäramt des zuständigen
Landkreises in den gestrigen späten Abendstunden hat zunächst keine
Anhaltspunkte für eine illegale CAP-Behandlung ergeben. Die Arznei-
mittelbelege und das Behandlungsbuch wurden eingezogen und werden
heute überprüft; zudem sind von den aktuell vorhandenen Mastkälbern
Proben zur Untersuchung auf eventuell vorhandene Wirkstoffrückstände
entnommen worden.
 



 

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