Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 23.01.2002

Kreis Borken: Schächten nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt!


Kreis Borken. Muslimische Metzger, die Tiere ohne Betäubung schlachten
wollen, benötigen hierfür auch nach der Lockerung des Schächtverbotes
durch das Bundesverfassungsgericht eine Ausnahmegenehmigung. Darauf
weist Dr. Harry Schmitt vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel des
Kreises Borken jetzt hin.

"Das Karlsruher Urteil kann nicht dahingehend interpretiert werden,
dass jeder Privatmann beliebig auch zu Hause schächten darf", betont
Dr. Schmitt und unterstreicht, dass der Schlachtvorgang grundsätzlich
unter tierärztlicher Aufsicht durchzuführen ist. "Personen, die
schlachten, müssen ihre Sachkunde nachweisen, und als Ort kommt nur
eine zugelassene Schlachtstätte in Frage", so Dr. Schmitt, "Wichtig
ist auch, dass die Tiere fixiert werden und das verwendete Messer
scharf genug ist, um Halsschlagader sowie Luft- und Speiseröhre der
Tiere mit einem Schnitt zu durchtrennen."

Weitere Informationen über die Lockerung des Schächtverbotes erhalten
Interessierte aus dem Landkreis Borken beim Fachbereich Tiere und
Lebensmittel des Kreises Borken, Telefon 02861/ 82-1003.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de