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AHO Aktuell - 17.01.2002

MKS in Argentinien: Lockerung der Einfuhrbeschränkungen


Brüssel - Der Ständige Veterinärausschuss befürwortete am 15. Januar einen
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Maul- und Klauenseuche (MKS) in
Argentinien. Demnach darf entbeintes und gereiftes frisches Rindfleisch
aus dem gesamten Hoheitsgebiet mit Ausnahme der Provinzen La Pampa und
Santiago del Estero ab 1. Februar 2002 wieder in die EU eingeführt werden.

Die Einfuhr frischen Fleischs von MKS-emfänglichen Tieren aus Argentinien
in die EU war am 13. März 2001 nach MKS-Ausbrüchen ausgesetzt worden. Zur
Eindämmung der Seuche startete Argentinien ein Impfprogramm bei Rindern.
Bei Kontrollbesuchen des Lebensmittel- und Veterinäramtes (FVO) der
Kommission wurden die epidemiologische Lage und die Kontrollmaßnahmen
geprüft. Die zuständigen argentinischen Veterinärbehörden sind auf die
meisten Kritikpunkte des FVO eingegangen und haben bestätigt, dass die
Seuche in allen bis auf zwei Provinzen getilgt ist. Zusätzlich wurde Ende
2001 ein zweites Impfprogramm abgeschlossen.

Bei einer Zusammenkunft am 11. Januar 2002 haben die argentinischen
Veterinärbehörden weitere Auskünfte erteilt und Zusicherungen gemacht, so
dass es angezeigt ist, die Einfuhr entbeinten und gereiften Fleischs aus
solchen Gebieten zuzulassen, in denen die MKS in den zurückliegenden 60
Tagen nicht mehr aufgetreten ist. Da dies auf die Provinzen La Pampa und
Santiago del Estero nicht zutrifft, gelten die Einfuhrbeschränkungen für
diese beiden Provinzen weiter.

Der Vorschlag muss in den kommenden Tagen noch förmlich von der Kommission
angenommen werden. Die Entscheidung soll ab dem 1. Februar 2002 gelten und
in der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses am 22./23. Januar
überprüft werden, so dass der Kommission erforderlichenfalls weitere
Garantien und Informationen bereitgestellt werden können.
 



 

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