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AHO Aktuell - 16.01.2002

Schweiz: Antibiotikafunde bei Kälbern und Schweinen an Schlachtbetrieben


Basel (aho) - Die schweizer Kantonslaboratorien der beiden Basel haben zusammen
mit den beiden Veterinärämtern am Schlachthof Basel 76 sowie in den Metzgerei-
Schlachthöfen Zunzgen, Gelterkinden, Röschenz und Buckten 31 Urinproben auf
Antibiotika - Rückstände untersucht. Dabei war jede vierte Probe Antibiotika -
positiv.

Der Einsatz von Tierarzneimitteln als Leistungsförderer ist in der Schweiz und
der EU verboten. Die Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung verlangt, dass
Metzgereien, Läden, Restaurants usw. beim Verkauf von ausländischem Fleisch
die Konsumentinnen und Konsumenten auf das mögliche Hormon- bzw. Antibiotika-
"Risiko" hinweisen. Das Fleisch muss entsprechend deklariert sein mit dem
Hinweis "kann mit Hormonen, Antibiotika und/oder anderen Leistungsförderern
erzeugt worden sein".

In der Tiermedizin hingegen dürfen Antibiotika im Ausland wie in der Schweiz
weiterhin verwendet werden, allerdings mit der gebotenen Zurückhaltung und
unter Einhaltung der Absetzfristen (Wartezeiten). Werden Tierarzneimittel
verabreicht, so ist gemäss neuer Fleischhygieneverordnung die Aufzeichnung
in den Stalljournalen der Aufzuchtbetriebe obligatorisch.

Es sollte ermittelt werden, wie sich die Rückstandsituation von inländischem
Fleisch gestaltet. Die Kontrolle auf Antibiotika wird mit Vorteil im Schlacht-
hof durchgeführt, weil von dort die Rückverfolgbarkeit am ehesten gegeben ist.
Die beste Vorgehensweise ist dabei, zuerst Harn zu untersuchen, weil die
Matrix für die chemische Analytik einfacher beherrschbar ist, und weil, falls
im Harn nichts gefunden wird, in den Organen und im Muskelfleisch ebenfalls
keine Rückstände zu erwarten sind. Es sollte in der Folge eruiert werden, ob
die im Harn auffindbaren Konzentrationen Rückschlüsse auf die Organe zulässt,
da nur dort Grenz- oder Toleranzwerte anwendbar sind. Im Weiteren sollte
abgeklärt werden, ob bei positiven Befunden die Rückverfolgbarkeit bis in die
Stalljournale möglich ist.

Gesetzliche Grundlagen

Chloramphenicol darf ab 1.4.2001 für Tiere, die der Fleischgewinnung dienen,
nicht mehr verwendet werden.

Parameter / Beurteilung

Sulfonamide / 0.1mg/kg Fleisch (Toleranzwert)
Tetracycline / 0.6mg/kg Niere (Grenzwert)


Ergebnisse

· Kalbsurine: 13 von 49 mit Tetracyclinen bis 0,33 mg/L.
· Schweineurine: 9 mit Sulfonamiden bis 0,58 mg/L, 3 mit Tetracyclinen
bis 0,03 mg/L (davon 1 Probe mit sowohl Sulfonamid und Tetracyclin),
1 mit 0,002 mg/L Chloramphenicol.
· Rind, Kuh: alle 9 negativ

Bei einer Probereihe Kalbsurin wurden zusätzlich die korrespondierenden
Nieren erhoben und untersucht. Die Tetracyclingehalte waren im Organ um
ungefähr den Faktor 10 reduziert. Daraus lässt sich schliessen, dass die
nachgewiesenen Konzentrationen im Harn keine Toleranzwertüberschreitungen
in den Organen zur Folge gehabt hätten.

Bei einzelnen Probeserien waren sämtliche Tiere eines Lieferanten mit
demselben Wirkstoff positiv. Daraus folgt, dass der ganze Bestand
sogenanntes Medizinalfutter erhalten hatte.

Maßnahmen

Die Befunde wurden den Kantonsveterinären der involvierten Kantone
mitgeteilt, mit der Bitte, über die Kontrolltierärzte die Stalljournale
zu prüfen. Erste Rückmeldungen haben ergeben, dass die Dokumentations-
pflicht nicht überall erfüllt wurde.

Schlussfolgerungen

25 von 107 Harnproben aus dem Schlachthof enthielten geringe Antibiotika-
Konzentrationen, die allerdings in den Organen nicht zu Toleranz- oder
Grenzwertüberschreitungen geführt hätten. Auch wenn die Absetzfristen
offenbar eingehalten worden sind, zeigt die Untersuchung, dass in der
schweizerischen Mast mit einer gewissen Regelmässigkeit Antibiotika
entweder für die Einzeltherapie oder als sogenanntes Medizinalfutter
angewendet werden. Die Untersuchungen werden mit einem erweiterten
diagnostischen Spektrum weitergeführt. Dabei soll mit einem raschen
Screening gewährleistet werden, dass bei Vorliegen von verbotenen
Substanzen wie beispielsweise Chloramphenicol, das Fleisch dem menschlichen
Verzehr entzogen wird.


Quelle:
Kantonales Laboratorium
Bericht: Tierarzneimittel in Fleisch und Fleischerzeugnissen
Datum des Berichts: 19.12.2001
Berichtnummer: 51
 



 

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