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AHO Aktuell - 16.01.2002

"Schächten so schonend wie möglich"


Wiesbaden - Die Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger hat begrüßt,
dass durch das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechtsklarheit
für die Anforderungen an Ausnahmen vom Betäubungsgebot für Schlachtungen
geschaffen worden ist. Die Landesregierung werde die Entscheidung zum
Schächtverbot sorgfältig und zügig prüfen. "Sobald dies geschehen ist,
werden Anträge auf die Erlaubnis zum Schächten, dem Schlachten ohne Betäubung,
im Lichte der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts entschieden",
erklärte die Ministerin. Klar sei schon jetzt, dass erheblich weitergehender
als bisher Angehörigen moslemischer Religionsgemeinschaften das Schächten
gestattet werden müsse. Dabei werde es allerdings im Interesse des
Tierschutzes darauf ankommen, dass durch entsprechende Auflagen
gewährleistet sei, dass nur sachkundige Personen unter größtmöglicher
Schonung der Tiere die Schächtung vornehmen dürften.

Eine Pauschalgenehmigung werde nicht erteilt. Vielmehr habe das Gericht
dargelegt, unter welchen Voraussetzungen - wie z.B. Sachkunde und
persönlicher Eignung - eine Ausnahme vom geltenden Schächtverbot
zugelassen werden könne. Angesichts des bevorstehenden islamischen
Opferfestes, das am 22. Februar 2002 beginnt, sei alsbald mit Anträgen
bei den Staatlichen Ämtern für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und
Veterinärwesen zu rechnen. Die hessischen Behörden würden in jedem Falle
durch geeignete Auflagen und Kontrollen bestrebt sein, für den
ordnungsgemäßen Ablauf des Schächtens zu sorgen.

Die Ministerin forderte abschließend, dass auf Bundesebene - auch unter
dem Gesichtspunkt des Tierschutzes - rasche Konsequenzen gezogen werden.
"Der Schächtvorgang muss so schonend wie möglich ablaufen". Hierfür sei
eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich. Bundesministerin Künast
müsse von der ihr zustehenden Ermächtigung im Tierschutzgesetz
unverzüglich Gebrauch machen, durch Rechtsverordnung das "Wie" des
Schächtens festzulegen. Dies gelte etwa für die Sachkunde des Personals,
die geeigneten Fixiereinrichtungen und sonstigen Gerätschaften sowie die
Regelung einer Vorbereitungsphase, die die Tiere möglichst wenig belaste.

Pressemeldung vom 16.01.2002
 



 

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