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AHO Aktuell - 16.01.2002

Kommentar: "Verschreibungspflicht und Verbrauchersicherheit"


Von Dr. M. Schneidereit, BfT, Bonn

Es hatte so plausibel geklungen, was sich die EU-Kommission jüngst mit
einem Vorschlag zur Änderung der Tierarzneimittelrichtlinie ausgedacht
hatte. Damit die Tierärzte die Verantwortung für die Rückstandsfreiheit
in tierischen Lebensmitteln wahrnehmen könnten, sollten alle Nutztier-
arzneimittel der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Man versprach
sich dadurch einen Beitrag zur Verbesserung der Verbrauchersicherheit
und im "selben Aufwasch" eine europäische Harmonisierung der Verschrei-
bungspflicht. Der Tierarzt kann und muss zwar den Tierhalter über die
Einzelheiten der Wartezeiten aufklären, die Pflicht zu deren Einhaltung
obliegt jedoch per se dem Tierhalter, der davon nicht entbunden werden
kann. Beide Ziele werden - weil fehl begründet - ins Leere laufen.
Deutschland hat einen Anteil von 95 Prozent verschreibungspflichtiger
Produkte im Nutztierbereich; in Großbritannien sind dies nur 50 Prozent.
Trotzdem zeigt ein Vergleich der Ergebnisse der Rückstandsüberwachung
in beiden Ländern eine sehr günstige Situation. In beiden Staaten
weisen die Rückstandskontrollen seit Jahren über 99,5 Prozent der
Proben als rückstandsfrei, d. h. unterhalb der festgesetzten Grenzwerte
liegend, aus. Hier entlarvt sich politisch motivierte Regulierungswut
selbst; nicht die Verschreibungspflicht für alle Arzneimittel, sondern
die sorgfältige Anwendung der Produkte stellt den Verbraucherschutz
sicher.
 



 

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