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AHO Aktuell - 16.01.2002

"Aujeszky frei": Frist beachten!


(BfT) - Seit Mitte Oktober 2001 gelten auch die Bundesländer Hessen,
Schleswig-Holstein, Saarland, Hamburg, Bremen und Berlin als Aujeszky
frei. Für die noch fehlenden Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsen wird empfohlen, diese Anerkennung ebenfalls schnellst
möglich zu beantragen, da ab dem 1. Juli 2002 eine neue EU-Entscheidung
in Kraft tritt, die den Tierverkehr zwischen Regionen, die sich noch
in der Sanierungsphase befinden und Aujeszky freien Gebieten erheblich
erschweren wird. Eine baldige Anerkennung liegt insbesondere auch im
Interesse der Schlachtbetriebe, die ihre Auslastung nur über
Lieferungen aus Überschussregionen wie Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsen erreichen. Schwierigkeiten dürften sich auch für
Schlachtschweineimporte aus benachbarten EU-Ländern ohne den Status
"Aujeszky frei" ergeben, z. B. aus Belgien und den Niederlanden.

TIERGESUNDHEIT im Blickpunkt 38 / Januar 2002
 



 

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