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AHO Aktuell - 15.01.2002

Schweinepest: Tierarzt auf Schadensersatz verklagt


Hamm (aho) – Die Klage des Landes Nordrhein-Westfalen gegen einen Tierarzt
aus Delbrück bei Paderborn wegen der Verbreitung der Schweinepest ging heute
vor dem Oberlandesgericht Hamm in die zweite Runde. Das Land wirft dem
Tierarzt vor, Ende 1996 auf einem Hof den Ausbruch der Schweinepest nicht
rechtzeitig erkannt und nicht die erforderlichen Laboruntersuchungen
eingeleitet zu haben. Zudem habe er bei weiteren Hofbesuchen die Seuche
selbst weiter verbreitet, da er keine Maßnahmen zur Seuchenvermeidung
veranlasst habe. Der Landwirt hatte seinen Schweinen nicht ausreichend
erhitzte Speiseabfälle gefüttert und dann die an der Schweinepest verendeten
Tiere unsachgemäß entsorgt. Insgesamt waren der Seuche in Ostwestfalen-Lippe
damals 58.000 Schweine zum Opfer gefallen, der Gesamtschaden wurde auf rund
15 Millionen Euro geschätzt.

Die zweite Zivilkammer des Landgerichts Paderborn hatte bereits im März 2002
der Schadenersatzforderung des Landes in Höhe von knapp 2,8 Millionen Euro
statt gegeben. Dagegen hatte der Tierarzt Berufung zum Oberlandesgericht
Hamm eingelegt.

Aktenzeichen:
3 U 119/02 OLG Hamm
2 O 51/00 LG Paderborn

 



 

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