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AHO Aktuell - 15.01.2002

Deutscher Bauernverband äußert Verständnis für Urteil zum Schächten


(DBV) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußert Verständnis für das heutige
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass künftig muslimische Metzger in
Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten von Tieren - das heißt
das Töten ohne vorherige Betäubung - erhalten können. Eine entsprechende
Ausnahmeregelung vom deutschen Tierschutzrecht hatten bisher schon Anhörige
des jüdischen Glaubens. Der Deutsche Bauernverband betont zugleich, dass
ansonsten weiterhin das deutsche Tierschutzgesetz strikte Anwendung findet,
wonach warmblütige Tiere nur nach vorheriger Betäubung geschlachtet werden
dürfen.

Mit dem neuen Urteil wird, so der Bauernverband, letztlich legalisiert,
was offenkundig bisher schon viele Muslime - ohne Genehmigung und amtliche
Fleischhygienekontrolle - praktizierten. Jetzt muss es darum gehen, dass
entsprechende Schlachtstätten zur Verfügung gestellt und amtlich genehmigt
werden. Der Deutsche Bauernverband geht davon aus, dass insbesondere bei
Schafen unnötige Tiertransporte aus Deutschland in benachbarte Staaten,
in denen das islamische Schächten schon bislang erlaubt war, deutlich
rückläufig sein werden. Auch hofft der Deutsche Bauernverband, dass sich
mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Chancen verbessern, dass
Drittstaaten mit überwiegend muslimischer Bevölkerung künftig verstärkt
auf Fleischimporte umstellen. Solche Staaten, in denen das Schächten den
religiösen Vorstellungen entspricht, hatten bislang auf der Einfuhr von
Lebendvieh bestanden.

Deutscher Bauernverband
 



 

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