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AHO Aktuell - 15.01.2002

Antibiotikum in Fischmehl: zusätzliche Untersuchungen in Bayern


München (aho) - Bayern hat rasche Vorsorgemaßnahmen getroffen, damit
antibiotikabelastetes Fischmehl nicht in heimische Futtertröge gelangt. Dies
teilte Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner heute in München mit.
Sinner: "Bayern hat unverzüglich zusätzliche Untersuchungen
fischmehlhaltiger Mischfuttermittel angeordnet. Mit Ergebnissen rechnen wir
innerhalb einer Woche."

Die zusätzlichen Untersuchungen wurden eingeleitet, weil rund 27 Tonnen mit
dem verbotenen Antibiotikum Chloramphenicol verseuchte Shrimps in den
Niederlanden mit Fischabfällen gemischt und zur Weiterverarbeitung zu
Futtermittel nach Niedersachsen verbracht worden waren. Der Verbleib der
betroffenen Ware wird derzeit von den niedersächsischen Behörden überprüft.

Sinner bedauerte in diesem Zusammenhang erneut die Entscheidung von
Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast, ab 10. April 2001 Fischmehl
wieder zur Verfütterung an Schweine und Geflügel zuzulassen. Sinner: "Dass
jetzt antibiotikabelastetes Fischmehl als Futtermittel auftaucht, bestätigt
meine Befürchtungen. Renate Künast sollte diese Entscheidung unbedingt
überdenken." Sinner bekräftigte die restriktive Haltung Bayerns für ein
völliges Verbot von Fischmehl in der Tierfütterung. So sei zwar davon
auszugehen, dass aus marinen Fischen hergestelltes Tiermehl frei von TSE
auslösenden Prionen ist - dies wird jedoch nicht mit völliger Sicherheit
ausgeschlossen. Weiterhin sind Fischmehl und Fischöl, besonders aus
europäischen Gewässern, sehr hoch mit krebsauslösenden Dioxinen belastet.
Ein entsprechender Antrag Bayerns für ein vollständiges Verbot von Fischmehl
fand im Bundesrat jedoch keine Zustimmung.

Im Jahr 2001 wurden in Bayern von 5.535 Futtermittelproben 1.859 mit einem
Screeningtest routinemäßig auf antibiotische Reaktionen untersucht.
Chloramphenicol wurde in keiner Probe nachgewiesen.

News 11/2002 vom 15. Januar 2002
 



 

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