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AHO Aktuell - 14.01.2002

Chloramphenicolhaltige Abfälle als Futtermittel in den Handel gebracht


Bonn (bmvel) - Der jüngste Futtermittelskandal, bei dem 27,5 Tonnen mit
Chloramphenicol behandelte Shrimps aus Fernost in den Niederlanden mit
Fischabfällen zu 188 Tonnen Recyclingware vermischt und im November und
Anfang Dezember 2001 nach Niedersachsen gebracht wurden, zeigt, dass auch
für den Futtermittelbereich ein europäisches Schnellwarnsystem eingeführt
werden muss. Die deutschen Behörden haben erst Wochen, nachdem ein
Fischmehlwerk in Niedersachsen (Cuxhaven) diese mit Chloramphenicol
belasteten und deshalb aus dem Verkehr gezogenen Shrimps aus den
Niederlanden zu Futtermitteln verarbeitet hat, von diesem Vorgang erfahren.

Die belasteten Shrimps wurden in den Niederlanden zu Risikomaterial erklärt
und sollten unschädlich beseitigt werden. Bei Kontrollen haben die
holländischen Behörden festgestellt, dass diese Shrimps vermischt mit
anderen Fischabfällen in die Bundesrepublik gebracht wurden, um hier als
Ausgangsmaterial für Tierfutter verwendet zu werden.

"Im vergangenen Jahr haben umfangreiche Gespräche mit der Futtermittel-
industrie stattgefunden mit dem Ziel, Sicherungsmechanismen für die
Herstellung von Futtermitteln zu entwickeln. Im Dezember wurde dem
Ministerium eine Positivliste für Ausgangsstoffe zur Futtermittel-
produktion vorgelegt, nach der nur unbedenkliche Rohstoffe eingesetzt
werden sollten. Dass fast zeitgleich mit dieser Erklärung nun mit
verbotenen Antibiotika belastete Futtermittel in großen Mengen in den
Verkehr gebracht werden, zeigt, wie groß der Unterschied zwischen den
theoretischen Absichtserklärungen und praktischem Handeln bei einigen
immer noch ist", so Alexander Müller, Staatssekretär im Bundesver-
braucherschutzministerium.

Nach Ansicht des Verbraucherschutzministeriums zeigt dieser Vorfall auch,
dass die Einrichtung eines Schnellwarnsystems für Futtermittel auf
europäischer Ebene vordringlich ist. "Wir haben von den niederländischen
Behörden erst am 27. 12. 2001 die Informationen auf dem Postweg
bekommen. Auch im Verbraucherschutzministerium ist es zu nicht
akzeptablen Zeitverzögerungen gekommen. Dies hat dazu geführt, dass
unsere Informationen erst am 8. 1. 2002 weitergeleitet wurden. Auch
wenn die Mitteilung aus den Niederlanden an eine unzuständige Stelle
im Ministerium adressiert war, haben wir bereits letzte Woche eine
Untersuchung eingeleitet, mit der die Zeitverzögerung im BMVEL
aufgeklärt wird. Warnmeldungen aus dem Ausland müssen - auch wenn
sie falsch adressiert sind - umgehend an die zuständigen Behörden
weitergeleitet werden", erklärte Müller.

Nach den Neuorganisationsplänen des Ministeriums werden künftig
Schnellwarnsysteme und Krisenkoordination zwischen Bund und Ländern
im neu zu errichteten Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens-
mittelsicherheit konzentriert und gestärkt.
 



 

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