Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 31.12.2001

Neue Vorschriften zur Rindfleischetikettierung ab 1. Januar 2002


Brüssel (aho) - Ab 1. Januar 2002 werden die verbindlichen Etikettierungs-
regeln für Rindfleisch in der EU verschärft, um die Verbraucher noch genauer
über die angebotene Ware zu informieren. Zusätzlich zum Ort der Schlachtung
und der Zerlegung muss jetzt auf den Rindfleischetiketten auch genau
angegeben sein, wo die Tiere geboren und gemästet wurden.
Zu den neuen Vorschriften erklärte Franz Fischler, Kommissar für Landwirt-
schaft, ländliche Entwicklung und Fischerei: "Dies ist ein wichtiger Schritt
zum lückenlosen Herkunftsnachweis von Rindern und Rindfleisch in der EU.
Die neuen Etikettierungsvorschriften werden weiter dazu beitragen, das
Vertrauen der Verbraucher in Rindfleisch wiederherzustellen." David Byrne,
Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte: "Das Etikett ist
eine Garantie für Verbraucher, die Herkunft ihres Fleisches vom Bauernhof
bis zu einem Supermarkt oder einer Metzgerei zu verfolgen. Dies trägt
erheblich zu Verbrauchervertrauen bei und gibt dem Verbraucher eine klare
Wahlmöglichkeit."

Ab Januar 2002 muss das Rindfleischetikett folgende Angaben enthalten:

· Mitgliedstaat oder Drittland, in dem das Tier geboren wurde,

· sämtliche Mitgliedstaaten oder Drittländer, in denen die Mast erfolgte,

· eine Bezugsnummer, die den Zusammenhang zwischen dem Fleisch und dem
Tier bzw. den Tieren herstellt,

· "Geschlachtet in (Name des Mitgliedstaats oder Drittlandes) /
(Zulassungsnummer des Schlachthofs)",

· "Zerlegt in (Name des Mitgliedstaats oder Drittlandes) /
(Zulassungsnummer des Zerlegungsbetriebs)",

Stammt das Fleisch von Tieren, die in ein und demselben Mitgliedstaat
bzw. Drittland geboren, gemästet und geschlachtet wurden, kann die Angabe
als "Herkunft: (Name des Mitgliedstaats bzw. des Drittlands)" gemacht werden.

Bei Hackfleisch muss das Etikett folgende Angaben enthalten:

· Code zum Herkunftsnachweis,

· Mitgliedstaat, in dem die Schlachtung des Tiers bzw. der Tiere erfolgte,

· Mitgliedstaat, in dem das Hackfleisch zubereitet wurde,

· Herkunftsmitgliedstaat bzw. -mitgliedstaaten, wenn die Zubereitung in
einem anderen Mitgliedstaat erfolgte.

Soweit von den Mitgliedstaaten zugelassen, können die Betriebe zusätzliche
Angaben auf dem Etikett machen, z.B. über die Rindfleischkategorien.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de