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AHO Aktuell - 31.12.2001

Kommission verlängert "Sonderankaufsregelung" für Rindfleisch


Brüssel (aho) - Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für
eine Verordnung genehmigt, mit der die besonderen Marktstützungsmaßnahmen
im Rindfleischsektor - bekannt als "Sonderankaufsregelung" - verlängert
werden sollen. Diese Regelung, die Mitte April als Teil des "Sieben-Punkte-
Plans" der Kommission eingeführt wurde, gehört zu den Maßnahmen, mit denen
der Rindfleischmarkt, der durch die BSE-Krise kurzfristig unter Druck
geraten war, entlastet werden sollte. Durch die Verordnung wird die Regelung,
die ursprünglich nur bis Ende 2001 gelten sollte, bis zum 31. März 2002
verlängert. "Wir leiden immer noch unter den Folgen der BSE-Krise und es
wird auch künftig BSE-bedingte Probleme auf den Märkten geben," so
Kommissionsmitglied Franz Fischler, zuständig für Landwirtschaft, ländliche
Entwicklung und Fischerei, heute. "Die Sonderankaufsregelung hat eine
wichtige Rolle bei der Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen
Angebot und Nachfrage gespielt. Deswegen wäre es unklug, sie zu früh
auslaufen zu lassen. Wir sind noch nicht aus der Gefahrenzone heraus.
Auch wenn sich die Marktsituation für mehrere Klassen von Rindfleisch
zufriedenstellend entwickelt hat, rechnen wir damit, dass eine beträchtliche
Anzahl von Kühen, die 2001 wegen BSE nicht geschlachtet wurden, im ersten
Quartal 2002 auf den Markt kommen."

Derzeit können die Mitgliedstaaten dank der "Sonderankaufsregelung" nicht
nterventionsfähiges Fleisch von Tieren der Klassen B, D und E im Wege von
Ausschreibungen zur Lagerung ankaufen, vorausgesetzt, die Tiere waren zum
Zeitpunkt der Schlachtung über 30 Monate alt und wurden negativ auf BSE
getestet. Ausschreibungen werden aber nur in den Mitgliedstaaten durchgeführt,
in denen der Preis für Kühe über zwei aufeinanderfolgende Wochen unter dem
für den betreffenden Mitgliedstaat festgesetzten Auslösungspreis liegt.
Dabei gelten keine mengenmäßigen Beschränkungen, und die Kosten des Ankaufs
werden zu 70% von der EU und zu 30 % vom Mitgliedstaat getragen.

Die Änderungen in der neuen Verordnung betreffen die Mengen und die
Fördervoraussetzungen. Da sich die Marktsituation für Fleisch von Rindern
der Klassen B und E "zufriedenstellend" entwickelt hat, darf künftig nur
noch Fleisch von Tieren der Klasse D (Kuhfleisch), für das die Marktsituation
immer noch sehr prekär ist, angekauft werden. Außerdem ist die Gesamtan-
kaufsmenge im Zeitraum Januar bis März 2002 auf 40 000 Tonnen beschränkt.

Hintergrund:
Die "Sonderankaufsregelung" wurde Anfang des Jahres eingeführt, um die
Regelung "Ankauf zur unschädlichen Beseitigung" zu ersetzen, mit der
versucht worden war, die durch BSE verursachten Marktprobleme zu lösen
und das Vertrauen der Verbraucher in Fleisch aus der Europäischen
Gemeinschaft wiederherzustellen. Beide Regelungen sahen vor, dass
Fleisch von über 30 Monate alten Tieren nur in die Nahrungskette
gelangen darf, wenn es zuvor negativ auf BSE getestet wurde.

Obwohl die Regelung "Ankauf zur unschädlichen Beseitigung" ein wirksames
Instrument zur Stützung der Märkte in den Mitgliedstaaten war, die damals
noch nicht die Möglichkeit hatten, alle über 30 Monate alten Tiere auf
BSE zu testen, stieß sie immer wieder auf ethische Bedenken.

Deshalb wurde als Alternative die "Sonderankaufsregelung" eingeführt,
die ursprünglich nur den Mitgliedstaaten offenstand, die ausreichende
Testkapazitäten für alle über 30 Monate alten Tiere nachweisen konnten
und in denen die Marktbedingungen für Kuhfleisch besonders schlecht
waren. Nachdem aber seit 1. Juli 2001 BSE-Tests für alle über 30 Monate
alten Tiere obligatorisch sind, hat die Sonderankaufsregelung die frühere
Regelung ersetzt. Seither wurden in den Mitgliedstaaten nahezu 165.000
Tonnen Fleisch angekauft, das teilweise im Rahmen von humanitären
Hilfsprogrammen z.B. an Nordkorea geliefert wurde. Der einzige
Mitgliedstaat, der nicht an der Regelung teilnehmen muss, ist das
Vereinigte Königreich, das eine eigene Regelung anwendet.
 



 

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