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AHO Aktuell - 20.12.2001

EU: Prüfung niederländischer Beihilfen für Schweineschlachthöfe


Brüssel - Die Kommission hat beschlossen, eine niederländische Beihilferegelung
zu prüfen, nach der Schweineschlachthöfe, die bereit sind, ihre Schlachtkapa-
zität einzuschränken, zwischen 2001 und 2005 rund 56 Millionen EUR erhalten
sollen. Die Kommission bezweifelt in diesem Stadium, dass die Regelung die
Kriterien für die Gewährung einer derartigen Beihilfe erfüllt. Außerdem scheint
eine Kartellvereinbarung zwischen Schlachthöfen Voraussetzung für die Beihilfe
zu sein. Dieses Kartell scheint die Bedingungen für eine Ausnahme vom allge-
meinen Kartellverbot nicht zu erfüllen.

In einem Kommentar zur Beihilferegelung erklärte Franz Fischler, Kommissions-
mitglied für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei: "Ich habe
schon früher darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Landwirtschaft nicht
durch Wettbewerbsbeschränkungen wie Kartelle oder Monopolstellungen beein-
trächtigt werden darf. Da die hier zur Debatte stehende staatliche Beihilfe
allem Anschein nach eng an ein Kartell gebunden ist, ist meines Erachtens eine
eingehende Untersuchung des Falls erforderlich".

In der Vergangenheit hat die Kommission ähnliche Maßnahmen der Niederlande
zugunsten von Schweineschlachthöfen genehmigt. Der neue Gemeinschaftsrahmen
für staatliche Beihilfen in der Landwirtschaft hat der bisherigen Kommissions-
politik in bestimmten Punkten jedoch ein Ende gesetzt. Im jetzigen Stadium
bezweifelt die Kommission, dass die angebliche Überkapazität des Sektors
wirklich existiert und eine konzertierte Verringerungsmaßnahme erfordert. Die
Kommission bezweifelt ferner, dass der Primärsektor, d.h. die Schweinehalter,
wirklich von der geplanten Verringerung der Schlachtkapazität profitieren wird.
Bei der Prüfung dieser Beihilfe wird sie auch potenzielle Monopolstellungen
einiger Schlachthöfe auf regionaler Ebene genauer unter die Lupe nehmen. Die
Kommission wird auch prüfen, ob angesichts der früheren Maßnahmen weitere
Beihilfen zur Rationalisierung des Schweineschlachtsektors gerechtfertigt sind.
Die Subventionen zugunsten von Kapazitätsverringerungen waren offenbar nicht
sehr erfolgreich. Wären sie es gewesen, wäre heute keine weitere Beihilferege-
lung erforderlich. Außerdem scheint trotz früherer Maßnahmen zur Kapazitäts-
verringerung sowohl die normale Schlachtkapazität als auch die maximale
Gefrierkapazität in den letzten Jahren gestiegen sind. Und schließlich hegt
die Kommission ernsthafte Zweifel daran, dass die Vereinbarung, die zur
Organisierung der Kapazitätsverringerung zwischen den Schlachthöfen getroffen
wurde, mit dem gemeinschaftlichen Kartellrecht vereinbar ist. In diesem Stadium
scheinen die Bedingungen für eine ausnahmsweise Genehmigung des Kartells als
"Krisenkartell" nicht erfüllt.

Den Niederlanden wurde eine Frist von einem Monat eingeräumt, um die Fragen
der Kommission zu beantworten. Nach Veröffentlichung der Entscheidung der
Kommission im Amtsblatt werden interessierte Dritte aufgefordert, Stellung
zu nehmen. Die Kommission dürfte innerhalb von 18 Monaten eine endgültige
Entscheidung über die Beihilfe treffen.
 



 

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