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AHO Aktuell - 20.12.2001

BSE: EU genehmigt Beihilfen in Österreich, Frankreich und Deutschland


Brüssel (pte) - Die Europäische Kommission hat heute, Donnerstag, Österreich
Einkommensbeihilfen genehmigt, die das Burgenland und Vorarlberg den von der
BSE-Krise betroffenen Rinderhaltern gewähren wollen. Die Beihilfen belaufen
sich auf insgesamt 500.000 bzw. 740.000 Euro. Dem deutschen Bundesland
Sachsen wurden Beihilfen in Höhe von bis zu rund zwei Mio. Euro für BSE-Tests
sowie die Verbrennung von Tiermehl und die Desinfektion von Schlachthöfen und
landwirtschaftlichen Betrieben gestattet. Außerdem wurde Frankreich gestattet,
sich mit bis zu 45 Euro pro Test an den Kosten von BSE-Tests zu beteiligen.
Das Beihilfevolumen beläuft sich hier auf 5,45 Mio. Euro.

Im Burgenland erhalten die Rinderhalter 29 Euro pro Tier für die ersten 25
Tiere und 15 Euro pro Tier für die nächsten 25 Tiere, wobei ein Höchstbetrag
von 1.000 Euro pro Betrieb gilt. Das Gesamtbudget für die Maßnahme beläuft
sich auf höchstens rund 500 000 Euro. In Vorarlberg erhalten die Rinderhalter
13 Euro pro Tier mit einer Obergrenze von 730 Euro pro Betrieb. Das Gesamt-
budget der Maßnahme beläuft sich auf höchstens 740.000 Euro.

Normalerweise werden derartige Einkommensbeihilfen für Landwirte von der
Kommission nicht genehmigt. Die Kommission erkennt jedoch an, dass die BSE-
Krise als "außergewöhnliches" Ereignis" anzusehen ist und die Mitgliedstaaten
die dadurch entstandenen Verluste ausgleichen können.

Die in Frankreich und Deutschland gewährten staatlichen Beihilfen entsprechen
früheren Entscheidungen der Kommission, mit denen sie Beihilfen in Höhe von
bis zu 100 Prozent der Kosten für die Bekämpfung von Tierseuchen wie BSE
genehmigt hat.
 



 

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