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AHO Aktuell - 13.12.2001

EuGH: Frankreich muss BSE-Embargo aufheben


Luxemburg (aho) - Der Europäische Gerichtshof hat Frankreich wegen seines
einseitigen BSE-Embargos gegen Großbritannien verurteilt. Frankreichs
Weigerung, britisches Rindfleisch einzuführen, sei "illegal", hieß es in
der Begründung des EuGH in Luxemburg. Ein Sprecher des Gerichtshofes sagte,
die Europäische Kommission müsse der Regierung in Paris nun eine "vernünftige
Frist" einräumen, um das Embargo aufzuheben.
Eine ausführliche Stellungnahme des EuGH lesen Sie bei AHO.
 



 

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