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AHO Aktuell - 12.12.2001

Memorandum zur MKS-Vorbeuge- und Bekämpfungspolitik


Bonn (bmvel) - "Wir brauchen in der EU Regeln und Verfahren, die die Gefährdung
der Tierbestände durch MKS gezielt verringern und den Umfang möglicher Verluste
einschränken. Deshalb müssen die Bekämpfungskonzepte der EU überprüft und
weiter vereinheitlicht werden. Notwendig ist ein EU-weit gültiges geschlossenes
System von Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen", so Alexander Müller, Staats-
sekretär im Bundesverbraucherministerium, im Vorfeld einer morgen in Brüssel
beginnenden MKS-Konferenz der EU. Dort wird die Bundesregierung ein Memorandum
zur MKS-Vorbeuge- und Bekämpfungspolitik vorlegen.

Die Bundesregierung fordert darin eine Neuorientierung der Impfpolitik.
"Voraussichtlich verfügen wir im kommenden Jahr über einen Test, der es
ermöglicht, geimpfte von nicht-geimpften Tieren zu unterscheiden. Dies müssen
wir in unser Bekämpfungskonzept einbeziehen. Wenn Notimpfungen bei akutem
Auftreten von MKS notwendig werden, sollte mit den neuen Tests nach einer
gewissen Frist festgestellt werden, ob diese Tiere infiziert oder geimpft sind.
Erzeugnisse von geimpften Tieren sollten dann nach den Abklärungsuntersuchungen
ohne Einschränkungen handelbar sein", so Müller. Vorbeugende Impfungen unab-
hängig von akutem Auftreten hält die Bundesregierung unter bestimmten Bedin-
gungen nur bei Tieren in Zoos, Laboratorien oder Beständen von Tieren, die
vom Aussterben bedroht sind, für sinnvoll.

Darüber hinaus schlägt die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur
Verhinderung der Einschleppung und Weiterverbreitung des MKS-Erregers vor.
So z.B. Regelungen zur Einschränkung von Tiertransporten oder die Verstärkung
der Kontrollmaßnahmen an den EU-Außengrenzen, insbesondere bei MKS-Ausbrüchen
in benachbarten Ländern.

Schließlich erwartet die Bundesregierung eine Verständigung über gemeinschafts-
weit gültige administrative Maßnahmen bei einem MKS-Ausbruch. Dazu gehören
ein 72-stündiges "stand-still" für alle Tiertransporte in dem Land oder
Landesteil, für den eine Verbreitung des Erregers nicht ausgeschlossen werden
kann.
 



 

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