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AHO Aktuell - 11.12.2001

Massive Kritik aus Hessen an Lockerung des Tiermehlverbots


Wiesbaden. Die Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger hat massiv
den Beschluss des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments, Tiermehl
unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfütterung an Nichtwiederkäuer wieder
zulassen zu wollen, kritisiert. Sie forderte erneut die Bundesregierung auf,
mit Nachdruck auf der EU-Ebene zu intervenieren, um eine Lockerung des
Verfütterungsverbots von Tiermehl zu verhindern. "Die Aufweichung des
Verbots, für die der Agrarausschuss votiert hat, ist ein verhängnisvoller
Irrweg. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, ist ein
dauerhaftes, europaweites Verbot erforderlich", erklärte die Ministerin. Die
Landesregierung hat bereits Ende November mit dem Hessischen Bauernverband
und der Verbraucherzentrale Hessen ein Protestbündnis "Für Verbraucherschutz
- gegen die Lockerung des Verfütterungsverbots von Tiermehl" ins Leben
gerufen.

"Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist Tiermehl der Hauptübertragungsweg
von BSE. Wer Tiermehl - unter welchen Bedingungen auch immer - wieder als
Tierfutter zulässt, schafft ein unkalkulierbares Risiko, dass auch wieder
infektiöses Tiermehl in den Futtertrögen landet und weitere BSE-Erkrankungen
bei Rindern ausgelöst werden", betonte Silke Lautenschläger. Die Verant-
wortlichen auf EU-Ebene hätten offensichtlich aus der BSE-Krise nichts
gelernt. Dieses Verhalten sei nicht nachvollziehbar und durch nichts zu
rechtfertigen - insbesondere nicht angesichts des aktuellen Auftretens
von BSE auch in Österreich und Finnland.

Der Beschluss des Agrarausschusses werde voraussichtlich im Februar im
Plenum des Europäischen Parlaments behandelt werden. Die Ministerin
forderte die Europa-Abgeordneten auf, ihn abzulehnen. "Die Anstrengungen
zur Bewältigung von BSE dürfen auf diesem Wege nicht wieder zunichte
gemacht werden". Am 24. November sei es genau ein Jahr her gewesen, dass
in Deutschland der erste BSE-Fall bestätigt worden ist. Seitdem wurden
125 Rinder in der Bundesrepublik positiv getestet, davon drei in Hessen.
Für eine Entwarnung gebe es keine Grundlage. Die Bundesregierung habe die
Pflicht, dieser Entwicklung auf EU-Ebene Einhalt zu gebieten und ein
dauerhaftes, europaweites Tiermehlverbot durchzusetzen. Eine Lösung auf
nationaler Ebene biete keinen Schutz. Die von der EU geplanten Schritte
müssten verhindert werden. Ansonsten werde die Gefahrenquelle Tiermehl
wieder erschlossen und dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
 



 

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