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AHO Aktuell - 30.11.2001

Bundesrat: Tierarzneimittel-Neuordnungsgesetz wird eingebracht


Berlin (aho) - Heute, am 30.11.2001, berät der Bundesrat auf Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt den Entwurf eines Gesetzes zur
Neuordnung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften (Tierarzneimittel-
Neuordnungsgesetz - TAM-NOG). Mit der Vorlage soll nach Absicht der
antragstellenden Länder die Abgabe von Arzneimitteln an Tierhalter zeitlich
noch enger an die tierärztliche Behandlung gebunden werden. Die Anwendung
umgewidmeter Arzneimittel soll im Regelfall nur dem Tierarzt gestattet
werden, um den besonderen Anforderungen an die Arzneimittelsicherheit
gerecht zu werden. Daneben soll ein gleichbleibend hoher Standard beim
Betrieb tierärztlicher Hausapotheken und beim Einsatz von Tierarzneimitteln
gewährleistet werden. Die Abgabe von Arzneimitteln aus der tierärztlichen
Hausapotheke soll im Wesentlichen auf Fertigarzneimittel beschränkt werden.
Eine ausreichende Qualität von Fütterungsarzneimitteln soll gewährleistet
werden. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln soll darüber
hinaus effizienter werden. Von diesen Maßnahmen versprechen sich die
antragstellenden Länder eine Eindämmung des missbräuchlichen und illegalen
Umgangs mit Tierarzneimitteln und Rohstoffen. Der Arzneimittelbestand beim
Tierhalter soll minimiert und die tierärztliche Leistung im Rahmen der
Arzneimittelabgabe stärker betont werden. Darüber hinaus soll die Qualität
von Tierarzneimitteln und die Sicherheit im Tierarzneimittelverkehr weiter
verbessert werden.

Die antragstellenden Länder werden den Gesetzentwurf in der Sitzung des
Bundesrates näher begründen; der Präsident wird ihn anschließend zur
weiteren Beratung an die Ausschüsse verweisen.


TO-Punkt 31
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
(Tierarzneimittel-Neuordnungsgesetz - TAM-NOG)
- Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt -
- Drucksache 950/01 -
 



 

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