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AHO Aktuell - 27.11.2001

Industrie: Gelatine ist unbedenklich +++ Bericht fehlerhaft


Frankfurt am Main (ots) - In der aktuellen Berichterstattung zum
Thema "Gestreckter Schinken" sind in Zusammenhang mit dem
Lebensmittel Gelatine sachliche Fehler aufgetreten:

Es wird behauptet, dass Gelatine aus Schlachtabfällen hergestellt
wird. Diese Aussage ist falsch. Für die Gelatine-Herstellung kommen
nur drei Rohstoffe von gesund geschlachteten und behördlich
kontrollierten Tieren zum Einsatz: Schweineschwarten, Rinderspalt
(kollagenhaltige Schicht zwischen Leder und Unterhaut) sowie
Schweine- und Rinderknochen (Suppenknochen). In die
Gelatine-Produktion gelangen nur Rohstoffe von Tieren, die vom
Tierarzt untersucht wurden und die zum menschlichen Verzehr bestimmt
sind. Alle Rohstoffe unterliegen einer lückenlosen Sicherheits- und
Herkunftskontrolle.

Ebenfalls unrichtig ist die Behauptung, dass Gelatine in
Tierfutter verboten sei, weil ein BSE-Übertragungsrisiko bestünde.
Dieses Risiko besteht nur bei der Verfütterung von Tiermehl. Fakt
ist, dass es ein Verfütterungsverbot aller tierischen Produkte an
Wiederkäuer (Pflanzenfresser) gibt. Davon ist auch die Gelatine als
tierisches Eiweiß betroffen. Das Verbot steht keinesfalls, wie
berichtet, in Zusammenhang mit einer möglichen BSE-Übertragung durch
Gelatine.

Tatsächlich ist kein Lebensmittel vom Rind bisher so umfassend auf
seine BSE-Sicherheit untersucht worden wie Gelatine. Das
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
hat bereits im März dieses Jahres festgestellt, dass Gelatine
hinsichtlich des Risikos einer Übertragung von BSE-Infektiosität als
unbedenklich gelten kann.

Keine Angaben können die Gelatine-Hersteller über die nur in
Deutschland unzulässige Verwendung in Fleischwaren machen. In anderen
EU-Ländern ist der Einsatz des Lebensmittels Gelatine auch für
Kochschinken erlaubt.

Gelatine Infocenter
Martina Scheer
Windmühlstraße 1
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: scheer.martina@kohtes-klewes.de
Tel.: 069-242 86-135
Fax: 069-242 86-250
 



 

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