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AHO Aktuell - 27.11.2001

Grenzwerte für Dioxine in Futtermitteln festgelegt


Brüssel (aho) - Die EU-Mitgliedstaaten haben sich heute in Brüssel auf eine
Richtlinie des Rates zur Festsetzung rechtsverbindlicher Grenzwerte für
Dioxin und andere Kontaminanten in Futtermitteln geeinigt. Alle Futtermittel
und deren Ausgangserzeugnisse, die diese strengen Grenzwerte überschreiten,
sind von der Verwendung in der Futter- bzw. Lebensmittelkette ausgeschlossen.
Die Maßnahmen im Bereich der Futtermittel sind wesentlicher Bestandteil einer
umfassenden Strategie, welche die Kommission vorgelegt hat, um als Reaktion
auf die Dioxinkontaminationen der Vergangenheit die Sicherheit von Lebens-
und Futtermitteln zu verbessern. In den nächsten Tagen wird der Rat einen
entsprechenden Vorschlag zur Festsetzung von Grenzwerten in Lebensmitteln
annehmen.

In einer gesonderten Erklärung, die der Richtlinie beigefügt ist, hat die
Kommission betont, wie wichtig einzelstaatliche Überwachungsmaßnahmen in
den Mitgliedstaaten sind, um zu überprüfen, ob die festgesetzten Grenzwerte
auch eingehalten werden. Darin werden auch Initiativen der Kommission zur
Festlegung konkreter Leitlinien für die Überwachung, insbesondere für die
Zahl der jeder Kategorie von Futtermitteln und Futtermittel-Ausgangserzeug-
nissen zu entnehmenden Proben angekündigt. Die bei diesen und anderen
Überwachungstätigkeiten gewonnenen Daten werden die Grundlage für eine
künftige Überprüfung der heute angenommenen Grenzwerte bilden. Die
Richtlinie wird am 1. Juli 2002 in Kraft treten.


Höchstgehalte bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt
von 12 % für Dioxin in Futtermitteln

Sämtliche Futtermittel-Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs
einschließlich pflanzliche Öle und Nebenerzeugnisse:
0,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

Mineralien:
1,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

Tierisches Fett, einschließlich Milchfett und Eifett:
2,0 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

Sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich Milch und Milcherzeugnisse
sowie Eier und Eiererzeugnisse:
0,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

Fischöl:
6 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

Fisch, sonstige Wassertiere, ihre Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse,
ausgenommen Fischöl(3):
1,25 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)


Mischfuttermittel, ausgenommen Futtermittel für Pelztiere, Futtermittel
für Fische und Futtermittel für Heimtiere:
0,75 ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

Futtermittel für Fische
Futtermittel für Heimtiere:
2,25ng WHO-PCDD/F-TEQ//kg (1,2)

(1) Konzentrations-Obergrenzen; bei der Berechnung der Konzentrations-
Obergrenzen wird davon ausgegangen, dass sämtliche Werte der einzelnen
Congenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungs-
grenze sind.

(2) Diese Höchstwerte werden vor dem 31. Dezember 2004 anhand neuer
Daten über das Vorhandensein von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB erstmals
überprüft, insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung der dioxinähnlichen
PCB in die festzusetzenden Werte; sie werden vor dem 31. Dezember 2006 erneut
überprüft mit dem Ziel, die Höchstwerte deutlich zu senken.

(3) Für Frischfisch, der direkt angeliefert und ohne Zwischenverarbeitung
zur Erzeugung von Futtermitteln für Pelztiere verwendet wird, gilt der
Höchstwert nicht. Die Erzeugnisse, verarbeitete tierische Proteine, die aus
diesen Pelztieren gewonnen werden, können nicht in die Lebensmittelkette
gelangen, und ihre Verfütterung
 



 

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