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AHO Aktuell - 22.11.2001

Kommission verhängt Geldbußen gegen Vitaminkartelle


Brüssel/Berlin - Die Europäische Kommission hat gegen acht Vitaminhersteller
wegen Beteiligung an acht geheimen Marktaufteilungs- und Preisfestsetzungs-
absprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt 855,2 Mio. Euro verhängt.
Zusammensetzung und Dauer dieser Kartelle waren zwar unterschiedlich,
insgesamt waren sie aber alle zwischen September 1989 und Februar 1999
aktiv.

Die höchste Geldbuße muss der Schweizer Konzern Hoffmann-La Roche als Anstifter
und Mitglied aller acht Kartelle zahlen: insgesamt 462 Mio. Euro. Diese
Absprachen sind nach den Worten von Wettbewerbskommissar Mario Monti wegen des
breiten Spektrums an Vitaminen, die in einer Vielzahl von Produkten - von
Getreideflockengerichten, Keksen und Getränken über Tierfuttermittel bis hin zu
Medikamenten und Kosmetika - verwendet werden, die schlimmsten Kartelle, gegen
die die Kommission jemals ermittelt hat. Durch die geheimen Absprachen hätten
die Hersteller zum Schaden der Verbraucher und zum eigenen - illegalen - Profit
höhere Preise verlangen können, als dies bei echtem Wettbewerb möglich gewesen
wäre. Besonders schwer wiege der Umstand, dass die verbotenen Verhaltensweisen
Substanzen betrafen, die wesentliche Bestandteile der Ernährung sind und als
solche unabdingbar für ein normales Wachstum und ein gesundes Leben.

Nach Aufnahme der Ermittlungen im Mai 1999 stellte die Kommission fest, dass
insgesamt 13 europäische und außereuropäische Unternehmen an Kartellen
beteiligt waren, die auf eine Ausschaltung des Wettbewerbs auf folgenden
Produktmärkten abzielten: Vitamine A, E, B1, B2, B5, B6, C, D3, Biotin (H),
Folsäure (M), Betacarotin und Carotinoide. Auffallend bei diesen umfassenden
Verstößen war die Schlüsselrolle, welche die beiden führenden Vitaminhersteller
- Hoffmann-La Roche und BASF - bei praktisch allen Absprachen spielten; andere
Anbieter waren nur an einzelnen Vitaminkartellen beteiligt.

Im Einzelnen wurden folgende Geldbußen festgesetzt:

Hoffmann-La Roche AG (Schweiz): 462 Mio. Euro;
BASF AG (Deutschland): 296,2 Mio. Euro;
Aventis SA (Frankreich): 5,04 Mio. Euro;
Solvay Pharmaceuticals BV (Niederlande): 9,1 Mio. Euro;
Merck KgaA (Deutschland): 9,2 Mio. Euro;
Daiichi Pharmaceutical Co Ltd (Japan): 23,4 Mio. Euro;
Eisai Co Ltd (Japan): 13,2 Mio. Euro;
Takeda Chemical Industries Ltd (Japan): 37,1 Mio. Euro.


Gegen die übrigen fünf Hersteller - die deutsche Lonza AG und die vier
japanischen Firmen Kongo Chemical Co Ltd, Sumitomo Chemical Co Ltd, Sumika
Fine Chemicals Ltd und Tanabe Saiyaku Co Ltd - wurden keine Geldbußen verhängt,
da sie ihre Teilnahme an den Absprachen in den betreffenden Produktmärkten
(Vitamin H bzw. Folsäure) fünf Jahre vor Beginn der Kommissionsermittlungen
oder noch früher eingestellt hatten. Geldbußen, die die Kommission wegen
Verstößen gegen das EG-Wettbewerbsrecht festsetzt, werden im Gesamthaushalts-
plan der Europäischen Union verbucht, sobald die Entscheidung vollstreckbar
ist. Weil es sich um nicht geplante Einnahmen handelt, werden die Beträge von
den Beiträgen der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt abgezogen, was letztlich
dem europäischen Steuerzahler zugute kommt.
 



 

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