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AHO Aktuell - 22.11.2001

EU: Wird Fleisch - Knochenmehl wieder hoffähig?


Brüssel (aho) - Nebenprodukte der Schlachtung könnten unter bestimmten
Bedingungen in Zukunft in der EU wieder als Tierfutter eingesetzt werden.
Der Rat "Landwirtschaft" der EU verabschiedete auf seiner Tagung am 20.
November 2001 eine gemeinsamen Standpunkt zum Vorschlag einer Verordnung
zum Verbot der Weiterverwendung verendeter Tiere in der Tierfütterung. Die
Verordnung verbietet den "Kannibalismus": die Wiederverwendung innerhalb
einer Tierart (gesunde Schweine für Schweine oder gesundes Geflügel für
Geflügel) wird untersagt. Es wird sichergestellt, dass die nicht für den
menschlichen Verzehr bestimmten Teile eines Schlachttiers, also die
"Nebenprodukte der Schlachtung" nur dann für die Fütterung von Nutztieren
verwendet werden dürfen, wenn sie von Tieren stammen, die für genusstauglich
erklärt wurden.

Nebenprodukte der Schlachtung, die mit BSE oder Scrapie oder mit Rückständen
verbotener Stoffe (etwa wachstumsfördernde Hormone) oder Umweltgiften
(Dioxine und PCB) verunreinigt sind, müssen durch Verbrennung oder nach
entsprechender thermischer Behandlung auf der Deponie restlos entsorgt
werden. Nebenprodukte der Schlachtung, die ein Risiko der Kontamination mit
anderen Tierkrankheiten (etwa von Tieren, die im Betrieb verendet sind oder
im Rahmen einer Seuchenbekämpfungsmaßnahme im Betrieb getötet wurden)
darstellen oder Rückständen von Tierarzneimitteln enthalten können,
dürfen nach entsprechender thermischer Behandlung nur für andere Zwecke
als die Tierfütterung verwendet werden.

Die Verordnung legt eine Trennung dieser drei Arten von Nebenprodukten der
Schlachtung bei Sammlung, Transport, Lagerung und Verarbeitung fest und
führt strenge Bestimmungen für die Rückverfolgbarkeit ein. Der nächste
Schritt ist die zweite Lesung im Europäischen Parlament, bevor die
endgültige Verabschiedung erfolgen kann. Die Verordnung wird nach ihrer
Verabschiedung sicherstellen, dass die 16 Mio. Tonnen an Schlacht-
Nebenprodukten, die jährlich in der EU anfallen und die für den
menschlichen Verzehr nicht geeignet sind, auf sichere Weise verarbeitet
werden. Das völlige Verbot der Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl
an alle Nutztiere, ein separater Punkt, bleibt auf unbestimmte Zeit
bestehen. Mit dem verabschiedeten Vorschlag werden jedoch klare
Bestimmungen für die Sicherheit bei der Produktion von MBM (Fleisch -
Knochenmehl) festgelegt, sollte diese wieder zugelassen werden.

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