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AHO Aktuell - 20.11.2001

Lebensmittelwirtschaft warnt vor öffentlichem Pranger


Bonn (ots) - Bundesministerin Künast stellte heute die Eckpunkte
für ein Verbraucherinformationsgesetz vor. Dieses soll den Behörden
erlauben, bereits unterhalb der Schwelle akuter Gesundheitsgefahren
die Öffentlichkeit über beanstandete Verstöße gegen
lebensmittelrechtliche Vorschriften zu informieren, z.B. im "Falle
erheblicher Überschreitung von Grenzwerten". Selbst in Fällen, in
denen eine Klärung der Situation nach den Erkenntnismöglichkeiten
nicht zu erreichen ist, soll informiert werden.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL),
Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, weist in aller
Klarheit darauf hin, dass sich behördliche Informationen in der
Vergangenheit stets wie Warnungen ausgewirkt haben.
Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst: "Die zusätzlichen
Befugnisse der Behörden sowie die geplante Auskunftspflicht von
Behörden und Wirtschaft müssen sich in jedem Falle auf wenige,
konkret gefasste Fallgestaltungen beschränken. Der mittelalterliche
Pranger ist hier nicht die richtige Lösung."

Insbesondere die vorgesehene "aktive" Information der
Öffentlichkeit unter Nennung von Firmennamen oder Handelsmarken kann
schweren Schaden für die betroffenen Unternehmen verursachen, selbst
wenn die Sachlage später revidiert werden muss.

Der BLL begrüßt, dass Daten aus Gerichts-, Ermittlungs- und
Strafverfahren sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geschützt
bleiben sollen. Er unterstreicht die Notwendigkeit der Beachtung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in dem Eckpunktepapier.

Der BLL mahnt zu dem erforderlichen Augenmaß bei der Ausgestaltung
der vorgestellten Eckpunkte in diesem sensiblen Bereich. Die
Lebensmittelwirtschaft sollte entsprechend gehört werden, um zu
praktikablen Lösungen zu gelangen.

Originaltext: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)
 



 

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