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AHO Aktuell - 14.11.2001

Fleischkontrolle jetzt nach einheitlichen Regeln


(bmvel) - Die Bundesregierung hat heute einheitliche Verwaltungsvorschriften
für die Kontrolle von Schlachtkörpern und Fleisch verabschiedet. Die neuen
Regeln gelten für die Kontrollbehörden der Länder und die mit der Durch-
führung amtlicher Untersuchungen beauftragten Laboratorien, die nun nach
einheitlichem Schema vorgehen werden. Sie beziehen sich sowohl auf Haustiere
als auch auf Wild. Die neuen Vorschriften ergänzen das EU-Recht. Sie leisten
einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in diesem
sensiblen Bereich der Lebensmittelsicherheit.

Die Vorschrift enthält genaue Anweisungen zur Zusammenarbeit der zuständigen
Behörden und zur Zuordnung von Aufgaben. So dürfen bestimmte Untersuchungen
in Zukunft nur noch von Tierärzten vorgenommen werden. Für alle Untersuchungen
werden den Tierärzten und dem zuständigen Personal Mindestzeiten eingeräumt.
Für die Untersuchung eines Rinderschlachtkörpers müssen beispielsweise fünf
Minuten zur Verfügung stehen. Die Aufzeichnungen über amtliche Untersuchungen
und sonstige Überwachungsaufgaben müssen systematisch geführt und mehrere
Jahre aufgehoben werden.

Die Vorschrift legt weiter fest, über welche Mindestausstattung die
Laboratorien, in denen Fleischproben untersucht werden, verfügen müssen. Sie
enthält ferner einen umfangreichen Katalog, der die zulässigen,
wissenschaftlich anerkannten und erprobten Untersuchungsmethoden enthält.
 



 

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