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AHO Aktuell - 14.11.2001

Schweiz: Neue Probleme mit Spuren von Tiermehl


Bern (BVET) - Im Rahmen der neu geschaffenen BSE-Einheit des Bundes sind die
Untersuchungen von Futtermitteln auf eine mögliche Kontamination mit Fleisch-
und Knochenmehl verstärkt worden. Dabei sind erstmals in mehreren Proben von
Futterkleie aus einer Mühle, die Lebensmittelmehl herstellt, Knochenbestand-
teile gefunden worden. Dieser Befund weist auf eine Verunreinigung mit Spuren
von tierischen Mehlen hin. Die betroffenen Chargen sind beschlagnahmt und die
ausgelieferte Ware so weit als möglich zurückgerufen worden. Als Ursache
kommt eine Verunreinigung des Ausgangsmaterials in Frage. Umfassende
Abklärungen sind eingeleitet.

Kleie ist die Schale des Getreidekorns und fällt als Abfallprodukt bei
Der Herstellung von Mehl an. Sie wird vor allem in der Tierfütterung
verwendet. So ist die Forschungsanstalt in Posieux, die im Rahmen der
BSE-Einheit ihre Kontrolltätigkeit der Futtermittel verstärkt hat, in
Kleieproben auf Spuren von Knochenbestandteilen aus Fleisch-Knochenmehl
gestossen. Tierische Mehle gelten als Infektionsquelle für BSE (Rinder-
wahnsinn). Seit dem 1.1.2001 gilt in der Schweiz ein totales Fütterungs-
verbot für Mehle tierischer Herkunft. Die betroffenen Futtermittel wurden
sofort aus dem Verkehr gezogen und die ausgelieferte Ware zurückgerufen.
Da die Mühle Lebensmittelmehl herstellt, sind vom zuständigen
Kantonschemiker auch Analysen von Mehlproben in Posieux in Auftrag
gegeben worden. Dabei ist in einer Ruchmehlprobe mittels mikroskopischer
Analyse ebenfalls ein einzelner Knochensplitter gefunden worden. In allen
weiteren Analysen von Mehlproben wurden bisher keine weiteren Hinweise
auf Verunreinigungen mit Mehlen tierischer Herkunft mehr entdeckt. Die
Speisemehlproduktion wurde umgehend eingestellt, die gesamte Mehlcharge
wurde beschlagnahmt und das bereits ausgelieferte Mehl, soweit dies noch
möglich war, zurückgerufen. Auf Grund einer Risikoabschätzung wird die
Gefahr für die Konsumentinnen und Konsumenten als sehr gering eingestuft.
Eine exakte Risikobeurteilung ist allerdings schwierig. Damit die
Mühle ihre Produktion wieder aufnehmen kann, müssen von jeder Charge des
Ausgangsmaterials (Weizen) und von jeder entsprechenden Mehlcharge drei
Proben untersucht und für negativ befunden werden.

Aus den bisherigen Abklärungen wird vermutet, dass zwei verschiedene
Problemkreise bestehen. Es gibt klare Anzeichen, dass gewisse
Weizenchargen bereits bei der Anlieferung in die Mühle verunreinigt waren.
Zu einer Kontamination könnte es beim Transport oder in Sammelstellen
gekommen sein. Weitere Abklärungen sollen nun zeigen, wo die Verunreinigung
stattgefunden hat und ob dieses Problem auch in andern Betrieben besteht. In
einem andern Bereich des Betriebs, der von der Mehlproduktion örtlich getrennt
ist, wurde bis zur Stilllegung 1995 auch Mischfutter für Tiere hergestellt.
Eine aus dieser Zeit stammende Verunreinigung von einzelnen Silozellen, in
denen heute Futterkleie umgeschlagen wird, kann nicht ausgeschlossen werden.

Bern, den 14. November 2001
 



 

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