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AHO Aktuell - 08.11.2001

Das Vereinigte Königreich kann wieder Schaf- und Ziegenfleisch ausführen


(Brüssel - 6. November 2001) - Der Ständige Veterinärausschuss (SVA) billigte
heute einen Vorschlag der Europäischen Kommission, mit dem es dem Vereinigten
Königreich erstmals seit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) erlaubt
werden soll, unter strengen Auflagen frisches Schaf- und Ziegenfleisch aus
bestimmten Gebieten in Großbritannien auszuführen. Dabei handelt es sich um
die schottischen Inseln, den größten Teil Schottlands, einige Grafschaften im
Osten von Großbritannien und zwei Grafschaften in Wales. Auch die Ausfuhr von
Wild- und Zuchtwildfleisch aus bestimmten Gebieten wird zugelassen. Der
Vorschlag muss in den nächsten Tagen noch von der Kommission förmlich
angenommen werden und tritt nach Annahme durch die Kommission in Kraft.

In seinem Kommentar zu dem Vorschlag erklärte David Byrne, für Gesundheit und
Verbraucherschutz zuständiger Kommissar: "Wir haben einige Beschränkungen im
Schweinefleisch- und Rindfleischsektor aufgehoben und können jetzt unsere
Regionalisierungspolitik fortsetzen, indem wir unter sehr strengen Auflagen
Ausfuhren von frischem Schaf- und Ziegenfleisch aus bestimmten Gebieten in
Großbritannien zulassen. In Regionen, die wir für vollständig MKS-frei halten,
werden wir die Schutzmaßnahmen weiterhin nach und nach aufheben."

Auf der Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses (SVA) gab der Vertreter
des Vereinigten Königreichs einen Überblick über die MKS-Lage in den
verschiedenen Gebieten des Vereinigten Königreichs. Seit dem 30. September
sind in Großbritannien keine neuen Fälle gemeldet worden. In vielen Gebieten
hat es seit Beginn der Seuche keine Ausbrüche gegeben, andere Gebiete sind
nun seit mehr als drei Monaten MKS-frei.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind daher der Meinung, dass es
angebracht ist, die wegen MKS ergriffenen restriktiven Maßnahmen weiter zu
reduzieren:

Die Versendung von frischem Schaf- und Ziegenfleisch aus Betrieben in Gebieten,
aus denen bereits seit dem 22. Oktober frisches Schweinefleisch und seit dem
30. Oktober frisches Rindfleisch exportiert werden darf, ist zulässig. Bei
diesen Gebieten handelt es sich um die schottischen Inseln, den größten Teil
Schottlands, einige Grafschaften im Osten Großbritanniens und zwei Grafschaften
in Wales.

Die Versendung von frischem Wild- und Zuchtwildfleisch aus bestimmten Gebieten
ist zulässig.
 



 

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