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AHO Aktuell - 04.11.2001

Die Hofmischung ist tot +++ Es lebe die Hofmischung


Leipzig (aho) - Der Entwurf des Tierarzneimittel - Neuordnungsgesetzes (TAMOG)
sieht vor, daß Arzneimittelvormischungen nur noch bei Mischfutterherstellern
zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln eingesetzt werden sollen. Dem
Tierarzt ist es dann nicht mehr gestattet, Arzneimittelvormischungen zu
beziehen und direkt auf den Betrieben in der sogenannten "Hofmischung"
einzusetzen. Hier war die Befürchtung bei Tierärzten entstanden, daß in
Zukunft ein exaktes Dosieren bei Schweinen und Sauen mit unterschiedlicher
Futteraufnahme durch verschieden konzentrierte "Hofmischungen" nicht mehr
möglich ist und auf den auf den Betrieben nur noch im ungenauen "top -
dressing" - Verfahren behandelt werden könne. Professor Ungemach, Vorsitzender
des Ausschusses für Arzneimittel - und Futtermittelrecht der Bundestierärzte-
kammer, stellt jetzt in der aktuellen Ausgabe des "Deutschen Tierärzteblattes"
(11/2001) klar, daß weiterhin auf den Betrieben mit "Arzneimitteln zur oralen
Verabreichung" Hofmischungen hergestellt werden dürfen. Allein die
Verfügbarkeit der Arzneimittelvormischungen entfällt.
 



 

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