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AHO Aktuell - 04.11.2001

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft


Bonn (bmvel) - Die von der Bundesregierung vorgelegte Tierschutz-Nutztier-
haltungsverordnung ist seit dem 1. November 2001 in Kraft. "Mit der Ver-
ordnung haben wir die Vorschriften für die Nutztierhaltung verbessert und
neu strukturiert. Das ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Tierschutz in
Deutschland," erklärte Alexander Müller, Staatssekretär im Bundesverbrau-
cherministerium, in Berlin. Ab sofort müssen Nutztierhalter über die
Haltung Buch führen und das Wohlbefinden ihrer Tiere verstärkt kon-
trollieren. Für die Kälberhaltung gelten nun strengere Regeln. Alle
geltenden Vorschriften für das Halten von Nutztieren wurden mit der
Verordnung unter einem Dach zusammengeführt. "Wir werden die Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung künftig systematisch um weitere Tierarten,
wie Legehennen und Schweine, ergänzen", so Müller.

Die Halter von Nutztieren sind künftig verpflichtet, Aufzeichnungen über
alle medizinischen Behandlungen dieser Tiere und über Verluste zu führen,
sofern entsprechende Berichte nicht schon auf Grund anderer Rechtsvor-
schriften (z.B. Bestandsbuch) zu leisten sind. Die Aufzeichnungen sind
mindestens drei Jahre aufzubewahren. Außerdem legt die Verordnung die
Anforderungen an Haltungseinrichtungen, an die Versorgung sowie an die
Kontrolle der Tiere und der Versorgungseinrichtungen fest.

Für die Kälberhalterhaltung gelten folgende Neuerungen:

· Dem Kalb muss spätestens vom achten Lebenstag an Raufutter oder
sonstiges rohfaserreiches, strukturiertes Futter zur freien Aufnahme
angeboten werden,

· dem Saugbedürfnis der Kälber ist ausreichend Rechnung zu tragen und

· den Kälbern muss im Stall ein weicher Liegebereich zur Verfügung stehen.

Mit der Tierschutz-Nutztierverordnung wurde die EG-Richtlinie zum Schutz
landwirtschaftlicher Nutztiere nunmehr vollständig umgesetzt. Die Verord-
nung soll künftig systematisch um weitere Tierarten ergänzt werden. Der
Erweiterung um die Regelungen für Legehennen hat der Bundesrat bereits am
19. Oktober zugestimmt. Damit können die Anforderungen an die Boden-,
Freiland- und Volierenhaltung von Legehennen nach Abschluss des Notifi-
zierungsverfahrens in die Verordnung aufgenommen werden. Darüber hinaus
wird derzeit ein entsprechender Abschnitt für die Schweinehaltung vorbe-
reitet, der ebenfalls in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingefügt
werden soll.

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung setzt die Richtlinie
98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher
Nutztiere
(beides PDF-Dateien) vollständig in deutsches Recht um. Sie
ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2758) veröffentlicht.
 



 

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