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AHO Aktuell - 01.11.2001

Transparente Landwirtschaft ja - Knebelungen nein!


Münster (wlv) Das neue Konzept zur Qualitätssicherung für Fleisch und
Wurstwaren stand im Mittelpunkt der Sitzung des
WLV-Veredlungsausschusses unter Leitung von Vizepräsident Karl-Heinz
Schulze zur Wiesch. Nach dem die auf Bundesebene installierte
Gesellschaft "Qualität und Sicherheit" im Rahmen der ANUGA in Köln vor
14 Tagen gegründet wurde, seien nun die Umsetzungsschritte für die
Regionen bis hin zum Landwirt auszuarbeiten, wie Franz-Martin Rausch
von der CMA den Ausschussmitgliedern erläuterte.

Der Ausschuss begrüßte die als einmalig zu bezeichnende Bündelung der
verschiedenen Stufen in der Vieh- und Fleischkette beginnend vom
Landwirt bis zum Handel. Diese Konstellation sei eine Chance, das
Vertrauen der Verbraucher zu sichern und in nicht zu wünschenden
Krisenzeiten durch die Maßnahmen der Qualitätssicherung gut gerüstet
zu sein. Das Konzept basiere auf einer Dokumentation in den jeweiligen
Stufen, so dass eine Nachvollziehbarkeit entstehe. Insbesondere die
Bereiche des Ein- und Verkaufs, die Rückverfolgbarkeit der Produkte als
auch grundsätzlich der Nachweis der Produktionsführung seien
Bestandteile des Systems. Die Umsetzung auf den landwirtschaftlichen
Betrieben erfolge anhand eines Kriterienkatalogs, der vor der Vollendung
stehe. Der Ausschuss legte Wert darauf, dass - in schlanker, praktikabler
Form - die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Aufzeichnungen vornehmen
können. Dieses sei nach Ansicht von Rausch gewährleistet.

"Das Bestandsbuch ist Teil des Eigenkontrollsystems", so äußerte sich
Dr. Heinrich Bottermann vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
zu den nach der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel
vorgeschriebenen Aufzeichnungsunterlagen für die Landwirte. Scharfe
Kritik erntete Dr. Bottermann vom Ausschuss für die mangelhafte
Praktikabilität dieses Beleges, der parallel zu dem vom Tierarzt
auszustellenden Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg im Betrieb
zu führen und abzuheften sei. Der Fachausschuss verlangte eine
Vereinfachung in der Weise, dass durch die Schaffung eines
"Kombibeleges" mehrere Angaben für den Landwirt wegfallen, die derzeit
sowohl im tierärztlichen Abgabebeleg als auch im Bestandsbuch
anzugeben seien. Dadurch könnten Fehlerquellen vermieden werden. Dr.
Bottermann stellte in Aussicht, dass auf absehbare Zeit eine
Vereinfachung kommen werde.

Zur anstehenden Änderung des Arzneimittelgesetzes äußerte der
Ausschuss ebenfalls seinen Unmut. Insbesondere das Verbot der
Herstellung von Fütterungsarzneimitteln auf den landwirtschaftlichen
Betrieben sowie die Einschränkungen bei der Abgabe von Arzneimitteln
(7-Tage-Frist) wurden abgelehnt. Zumindest für die Behandlungsdauer
müsse ein Medikament abgegeben werden dürfen. Dr. Bottermann verwies
darauf, dass dieses Gesetz noch in der Beratung sei und auch noch mit
der Landwirtschaft und den Tierärzten erörtert werde. Die Verabschiedung
der Änderungen seien im Frühjahr nächsten Jahres zu erwarten.
Dr. Bottermann wurde auch auf die Haltungserlasse für Mastschweine und
Sauen angesprochen. Dazu äußerte er, dass keine Änderung der
Vorschriften für die Haltung von Mastschweinen vorgesehen und der
Sauenerlass noch nicht fertiggestellt sei. Das Ministerium in Düsseldorf
plane überdies, die Haltungsvorschriften durch Ländererlass in naher
Zukunft auch auf das Geflügel auszudehnen. Der Ausschuss gab dem
Ministerialbeamten nochmals die Forderung mit auf den Weg, die weiche
Unterlage im Liegebereich und die verpflichtende Betreuungszeit von 20
Sekunden aus dem Erlass herauszunehmen.

Abschließend bekräftigte der Ausschuss den Boykott-Aufruf des WLV
gegenüber den Inhalten zum sogenannten Artikel-Gesetz, das
verschiedene EU-Richtlinien zum Immissionsschutzrecht umsetzt.
Insbesondere die Ausweitung der Anzeigepflicht auf Betriebe mit mehr als
2 GV je Hektar, die insgesamt mehr als 50 GV je Betrieb halten, sei
fachlich nicht nachvollziehbar. Hier würden insbesondere kleinere und
mittlere landwirtschaftliche Betriebe mit besonderen Auflagen und Kosten
belastet, die entgegen den Zielen der Landesregierung den Strukturwandel
in der Landwirtschaft beschleunigen werden.
 



 

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