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AHO Aktuell - 31.10.2001

Umfangreiche Maßnahmen zur Risikominimierung bei BSE ergriffen


Bonn (bmvel) - Seit dem 25. Januar 2001 werden in Deutschland sämtliche
Schlachtrinder die älter als 24 Monate sind, auf BSE getestet. Verendete
Rinder, die älter als 24 Monate waren, werden ebenfalls getestet. Diese
Regelung erfolgte im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes und ist
in der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur fleischhygiene-
rechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE gesetzlich
geregelt. Frankreich folgte diesem Vorgehen wenig später, so dass
Deutschland und Frankreich bei den Tests europaweit an der Spitze liegen.

Nach derzeitigem Stand der BSE-Forschung ist bei Tieren, die jünger sind
als 24 Monate, BSE noch nicht feststellbar. BSE-Tests an jüngeren Schlacht-
tieren schaffen somit keine weitere Sicherheit. Zugleich hat das Bundes-
ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft stets
betont, dass beim aktuellen Stand der Forschung BSE-Tests keine letzte
Sicherheit herstellen können.

Mit der Entfernung der sogenannten Risikomaterialien (Rückenmark, Mandeln,
Hirn usw.) beim Schlachten sämtlicher Schlachtrinder - ebenfalls gesetzlich
geregelt - wird nach menschlichem Ermessen das Mögliche getan, um das
Ausbreiten der Prionen im Schlachtkörper zu verhindern.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
verfolgt weiter das Konzept der Risikominimierung, welches auf drei
Säulen ruht: Tiermehlverfütterungsverbot, Entfernen der Risikomaterialien
und schließlich umfassende BSE-Forschung.
 



 

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