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AHO Aktuell - 30.10.2001

BSE: Hilfe für Tierhalter in Deutschland und Italien genehmigt


Brüssel/Berlin - Die Europäische Kommission hat Deutschland (Hessen) und
Italien (Lombardei) ermächtigt, Rinderhaltern Beihilfen in Höhe von mehr
als 4 Millionen Euro zu gewähren. Damit sollen BSE-bedingte Verluste
gemildert werden, die die Landwirte zwischen November 2000 und Dezember
2001 erlitten haben. Die Beihilfen wurden genehmigt zur Deckung der Kosten
von Präventiv- und Ausgleichsmaßnahmen, die zur Verhütung der BSE-Ver-
schleppung und als Entschädigung für die zwischen November 2000 und
Dezember 2001 erlittenen Einkommensverluste getroffen wurden.

In der Regel sind staatliche Einkommensbeihilfen dieser Art untersagt. Die
Kommission ist sich jedoch darüber im Klaren, dass die Krise auf dem
Rindfleischmarkt eine außergewöhnliche Situation darstellt, in der derartige
Beihilfen gerechtfertigt sind.

Im Rahmen des Hessischen Programms zur Bewältigung der BSE-Krise wird den
Landwirten, die von der BSE-Krise betroffenen sind, eine Beihilfe in Form von
Darlehenssubvention gewährt. Außerdem will Hessen bis zu 100% der Kosten der
Beförderung und Beseitigung Tiermehl haltiger Futtermittel, die vor dem 2.
Dezember 2000 hergestellt wurden, der BSE-Testung von Schafen und über 24
Monate alten Rindern sowie - in vermuteten oder bestätigten BSE-Fällen - der
Vernichtung von Tierkörpern und Milch und der Entschädigung in Höhe des
entsprechenden Marktwertes übernehmen. Die Gesamtbeihilfe im Rahmen der
genehmigten Regelung beläuft sich auf 1,95 Mio. Euro.
 



 

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