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AHO Aktuell - 30.10.2001

Schweiz: BSE - Probe falsch zugeordnet +++ Weitere Untersuchungen laufen


(BVET) - In der Schweiz wurden in diesem Jahr bisher über 112.000 BSE-Schnell-
tests bei Rindern durchgeführt. Um bei dieser grossen Zahl von Proben die
Verwechslungsgefahr zu verringern, wird zukünftig bei allen Tieren, die im
BSE-Schnelltest positiv reagieren, eine genetische Überprüfung durchgeführt.
Hintergrund dieser Massnahme ist ein Fall, bei dem die genetische Kontrolle
einer positiven BSE-Probe ergeben hat, dass es sich nicht um das ursprünglich
bezeichnete Tier gehandelt hat.

Seit 1999 läuft in der Schweiz ein gezieltes BSE-Überwachungsprogramm, in dem
alle verendeten oder wegen Gesundheitsproblemen getöteten und alle krankge-
schlachteten Kühe durch einen BSE-Schnelltest untersucht werden. Ergänzt
werden diese Untersuchungen durch Stichproben bei normalgeschlachteten Kühen.
Ziel der aktiven Überwachung ist es, möglichst genaue Daten über den Stand von
BSE in der Schweiz zu erhalten und die Wirkung der getroffenen Bekämpfungs-
massnahmen zu überprüfen. Zusätzlich wurden seit diesem Jahr eine grosse Menge
Rinder auf freiwilliger Basis im Rahmen der Normalschlachtung mit dem BSE-
Schnelltest untersucht. Bei dieser grossen Zahl von Untersuchungen besteht die
Gefahr von Verwechslungen vor allem bei der Probennahme und bei der Bezeichnung
der Proben im Schlachtbetrieb oder im Labor. Eine mögliche Verwechslung kann
aber für den betroffenen Landwirtschaftsbetrieb einschneidende Konsequenzen
haben. Künftig soll deshalb bei einem positiven BSE-Befund im Rahmen des
Untersuchungsprogramms und der freiwilligen Untersuchungen eine genetische
Identifizierung des Tieres durchgeführt werden. Gleichzeitig wird im Rahmen
der neu geschaffenen BSE-Einheit des Bundes die Überwachung des gesamten
Untersuchungsprozesses verstärkt.

Hintergrund dieser Massnahme ist ein konkreter Fall, bei dem die nachträgliche
genetische Überprüfung ergeben hat, dass es sich nicht um das ursprünglich
bezeichnete Tier handelt. Umfangreiche Abklärungen haben ergeben, dass die
BSE-positive Hirnprobe mit grösster Wahrscheinlichkeit dem nachfolgend
geschlachteten Tier zuzuordnen ist. Weitere Untersuchungen sind noch im
Gange.

Bern, den 30. Oktober 2001
Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz
Bereich Kommunikation
 



 

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