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AHO Aktuell - 26.10.2001

Österreich: Kein ausreichender Schutz vor illegalem Arzneimitteleinsatz


Brüssel/Wien (aho) - Anläßlich eines Inspektionsbesuchs eines EU - Kontroll-
teams in Österreich vom 18. bis 22. Juni 2001 wurden erhebliche Mängel beim
Schutz der Verbraucher vor dem illegalen Einsatz von Arzneimitteln bei lebens-
mittelliefernden Tieren festgestellt. Die Inspektoren bezeichnen in einem
Bericht die Kontrolle der Tierarztpraxen als sehr lückenhaft. Offensichtlich
wurde in der Vergangenheit der Erlass des BMSG (Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen) in Bezug auf die Aufzeichnungspflichten des
Tierarztes gemäß Tierärztegesetz sehr oberflächlich durchgeführt. Die Beob-
achtung, dass die bestehenden Kontrollmöglichkeiten eher zurückhaltend
genutzt werden, konnte auch bei der Kontrolle der Hersteller und Groß-
händler, sowie bei der Kontrolle der Futtermühlen gemacht werden. Bei der
Handhabung des "Schweinemastskandals" durch die zuständigen Behörden wurden
schwerwiegenden Mängel deutlich, die eine umfassendere Aufklärung des
Geschehens erschwerten.

Das Fazit der Inspektoren ist ernüchternd: "Österreich verfügt über keine
ausreichenden Rechtsvorschriften, die den Verbraucher wirksam vor dem
illegalen Einsatz von Tierarzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren
schützen. Wesentliche Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Rückstands-
kontrolle, zum Anwendungsverbot bestimmter Stoffe und zum Einsatz von
Fütterungsarzneimitteln und Tierarzneimitteln sowie zur Kontrolle des
Tierarzneimittelverkehrs sind in Österreich entweder gar nicht oder nur
unvollständig in das nationale Recht umgesetzt.


Quelle:
Europäische Kommission - Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz
Direktion F - Lebensmittel- und Veterinäramt - DG(SANCO)/3293/2001 - MR Final

Der Bericht:
>>ENDGÜLTIGER BERICHT ÜBER EINEN INSPEKTIONSBESUCH DURCHGEFÜHRT IN
ÖSTERREICH VOM 18. BIS 22. JUNI 2001 ZUR EVALUIERUNG DER RÜCKSTANDS-
KONTROLLEN IN LEBENDEN TIEREN UND TIERISCHEN ERZEUGNISSEN<<
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