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AHO Aktuell - 26.10.2001

Anhörung zu Klärschlamm und Düngemitteln in der Landwirtschaft


Bonn (bmvel) - Um langfristig eine Anreicherung von Schadstoffen in
landwirtschaftlich genutzten Böden zu verhindern, sind nach Auffassung
von Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, künftig
strengere Anforderungen an den Einsatz von Düngemitteln erforderlich. "Gesunde
Nahrungsmittel brauchen saubere Böden," sagte er zum Auftakt einer gemeinsamen
Anhörung von Bundesumweltministerium und Bundesverbraucherministerium über
Düngemittel und deren Verwendung, die bis zum Freitag in Bonn stattfindet. Der
Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, wies auf die
Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Düngemittel, vor allem von Klär-
schlamm, im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes hin. Mit Blick auf die
Massentierhaltung und das Verbrennen von Wirtschaftsdünger als Abfall sagte
er: "Unsere Nutztiere müssen so gehalten und ernährt werden, dass der
anfallende Wirtschaftsdünger im Rahmen der natürlichen Kreislaufwirtschaft
ausgebracht werden kann. Diese Jahrhunderte alte Praxis muss wieder ein
zentrales Leitbild unserer Tierproduktion werden", so Müller.

Die Anhörung geht zurück auf einen Beschluss der gemeinsamen Konferenz der
Agrar- und Umweltminister von Bund und Ländern vom 13. Juni dieses Jahres.
Der Beschluss unterstreicht die Notwendigkeit einer nachhaltigen Produktion
sicherer und hochwertiger Lebensmittel im Sinne einer zukunftsfähigen Agrar-
und Verbraucherpolitik. Es dürfe, so der Beschluss, durch Bewirtschaftungs-
maßnahmen, wie Aufbringung von Klärschlamm, Gülle, mineralischem Dünger
oder Bioabfällen zu keiner Anreicherung von Schadstoffen im Boden kommen.
Ziel der Anhörung, an der zahlreiche Experten aus dem In- und Ausland
teilnehmen, ist es, Wege zur Begrenzung der Einträge von Schwermetallen und
organischen Schadstoffen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen zu finden.
Daneben sollen auch die Risiken durch Belastungen des Bodens mit hormonell
wirkenden Stoffen bewertet werden. Das Umweltbundesamt hat während der
Anhörung eine Publikation zu Grundsätzen und Maßstäben für eine Schadstoff-
minderung vorgestellt. Dabei wurde die Verwendung von Klärschlamm, Gülle,
mineralischem Dünger und Kompost unter dem Aspekt des vorsorgenden
Bodenschutzes betrachtet.

BMU und BMVEL beabsichtigen, nach der Anhörung gemeinsam mit den Ländern
zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Einschränkungen oder ein Verbot
des Aufbringens von Klärschlämmen auf Ackerflächen - wie von einigen Bundes-
ländern gefordert - aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes geboten
erscheinen. Auch für andere Arten von Wirtschaftsdünger, darunter Gülle,
soll die Notwendigkeit von Beschränkungen erörtert werden. Die Bundes-
regierung beabsichtigt, nach der Anhörung Änderungen an der Klärschlamm-
verordnung und im Düngemittelrecht vorzunehmen. Für nicht verwertbare
Klärschlämme müssten alternative Entsorgungswege beschritten werden.



Hintergrundpapier zur BMU/BMVEL- Anhörung "Landwirtschaftliche
Verwertung von Klärschlamm, Gülle und anderen Düngern unter Berück-
sichtigung des Umwelt- und Verbraucherschutzes" am 25./26. Oktober
in Bonn

 



 

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