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AHO Aktuell - 26.10.2001

Unilever erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Greenpeace


Hamburg (ots) - Das Landgericht Hamburg hat dem Antrag Unilevers
auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung entsprochen und Greenpeace
mit sofortiger Wirkung verboten, weiterhin Du darfst Ware zu
bekleben. Die Einstweilige Verfügung wird Greenpeace im Laufe des
Freitagvormittags zugestellt.

Zur Erinnerung:

Während mit Greenpeace und den anderen Teilnehmern des Runden
Tisches "Landwirtschaft der Zukunft" am 23. Oktober 2001 in Hamburg
über die Inhalte der nächsten Sitzung gesprochen wurde, leitete
Greenpeace andernorts die nächsten Aktionen gegen Unilever ein. Aus
Regalen des Handels wurden Putenfleischprodukte herausgerissen und
mit Greenpeace Aufklebern versehen, die eine im Dreck liegende Pute
sowie "Medikamente zum Putendoping" zeigen (s. Unilever Pressenotiz
vom 23. Oktober 2001 sowie ots-Meldung vom 24. Oktober 2001)

Originaltext: Unilever Deutschland GmbH
 



 

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