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AHO Aktuell - 26.10.2001

Bayern: Neues Auszahlungsverfahren für BSE-Testkosten läuft


(aho) - Die Erstattung von BSE-Testkosten für die Landwirte hat sich seit
1. Oktober 2001 geändert. Wie Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner heute
mitteilte, wird jetzt den bayerischen Landwirten direkt ein Pauschalbetrag
von maximal 50 Mark für jeden BSE-Test bei Schlachtrindern ausgezahlt. "Mit
dieser staatlichen Hilfe wollen wir Mindererlöse ausgleichen, die den
Landwirten aufgrund der BSE-Testkosten entstehen. Die BSE-Tests bei
Schlachtrindern sind ein wichtiger Bestandteil unseres
BSE-Sicherheitspakets, mit dem wir das BSE-Risiko für den Verbraucher
entscheidend verringern. Die Landwirte sollen die Kosten für mehr Sicherheit
nicht allein schultern müssen", betonte der Minister. Bisher war die
BSE-Testkostenhilfe den Labors ausbezahlt worden. Diese hatten den
Auftraggebern einen entsprechend geminderten Betrag in Rechnung gestellt.

Die EU-Kommission hat die bayerische Erstattung von BSE-Testkosten vorerst
bis 31. März 2002 genehmigt. "Wir werden uns bei der EU-Kommission dafür
einsetzen, dass unser Soforthilfeprogramm auch noch länger laufen kann",
sagte Sinner. Zusätzlich zu dieser Kostenerstattung für den Landwirt
finanziert Bayern die EU-Finanzhilfe für die Anschaffung von Testkits vor.
"Allein 2001 werden wir für die Testkostenhilfe mehr als 30 Millionen Mark
aufwenden, für 2002 ist ein ähnlich hoher Bedarf einzuplanen", erläuterte
der Minister.

Die BSE-Testkostenhilfe erhalten die Landwirte von Amts wegen, also ohne
besonderen Antrag. Die Leistung wird an den Landwirt gezahlt, der innerhalb
eines Zeitraums von einem Monat vor der Schlachtung des Rindes am längsten
dessen Halter war und seinen Betriebssitz in Bayern hat. Der Ort der
Schlachtstätte spielt für die BSE-Hilfe keine Rolle mehr. Voraussetzung für
die Leistung ist, dass die Landwirte die Tiere korrekt in der HIT-Daten-bank
gemeldet haben und auch die Schlachtstätten und die BSE-Tests angegeben
sind. Weitere Voraussetzung ist, dass für die BSE-Testung der Schlachtrinder
keine vergleichbaren Leistungen durch andere Länder in Deutschland erfolgen.
 



 

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